Ihre 8 konkreten Schritten zur CE-Kennzeichnung

CE-Kennzeichnung erstellen

In diesem Artikel beantworte ich die häufigsten Fragen rund um die CE-Kennzeichnung. Weiterhin erfahren Sie welche 8 konkreten Schritte notwendig sind, damit Sie die CE-Kennzeichnung an Ihrer Maschine anbringen dürfen.

CE-Kennzeichnung - Übersicht

CE-Kennzeichnung einfach erklärt!

In diesem Video erkläre ich vereinfacht, warum es die CE-Kennzeichnung gibt und wie Sie als Hersteller die CE-Kennzeichnung für Ihr Produkt erhalten.

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Wichtige Fragen und Antworten zur CE-Kennzeichnung

1.1 Welche Bedeutung hat das „CE“ bei der CE-Kennzeichnung?

Die Buchstabenkombination CE ist aus der französischen Sprache abgeleitet und steht für „Communautés Européenes“. Die Übersetzung bedeutet „Europäische Gemeinschaften“.

1.2 Was bedeutet das CE Zeichen?

Das CE-Kennzeichen wird von dem Hersteller einer Maschine angebracht. Es ist ein Zeichen für die Einhaltung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und der weiteren für die Maschine zutreffenden Richtlinien, wie z.B. die EMV-Richtlinie.

Das CE Zeichen ist kein reines Verbraucherkennzeichen, sondern der Reisepass für die Europäische Union. Wird eine Maschine mit der CE-Kennzeichnung versehen, kann Sie in allen Ländern der Europäischen Union verkauft „Inverkehrgebracht“ werden.

Unter „Inverkehrbringen“ wird die entgeltliche oder unentgeltliche erstmalige Bereitstellung einer Maschine im Hinblick auf ihren Vertrieb oder ihre Benutzung verstanden.

1.3 Definition der CE-Kennzeichnung: Was bedeutet die CE-Kennzeichnung?

Durch die CE-Kennzeichnung machen Sie als Hersteller der Maschine deutlich, dass Sie die betreffenden EU-Richtlinien eingehalten und das vorgeschriebene Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt haben.

Sie bestätigt mit dem Anbringen der CE-Kennzeichnung auf der Maschine, dass Sie als Hersteller die Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten haben. Weiterhin erklären Sie die Einhaltung der Anforderungen weiterer Richtlinien, die auf die Maschine anwendbar sind.

Die Erklärung erfolgt durch Sie als Hersteller mit Hilfe einer Konformitätserklärung. Die genauen Inhalte, Beispiele und die Form einer Konformitätserklärung erhalten Sie in diesem ausführlichen Fachartikel: Beispiele, Muster, Vorlagen und Checklisten für eine Konformitätserklärung als DOC und PDF

1.4 Wann ist eine CE Kennzeichnung erforderlich?

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Auf diese Frage gibt es 4 Antworten, wann eine CE-Kennzeichnung erforderlich ist:

  1. An jeder neu hergestellten Maschine muss vor dem „Inverkehrbringen“ eine CE-Kennzeichnung angebracht werden.
  2. Nach jeder wesentlichen Veränderung an einer Maschine, muss die CE-Kennzeichnung angebracht werden.
  3. Beim Import einer Maschine aus dem EU-Ausland nach Deutschland oder in die Europäische Union muss eine CE-Kennzeichnung angebracht werden. Der Importeur übernimmt durch den Import dann die Rolle des Herstellers.
  4. Beim Zusammenfügen einzelner Maschinen zu einer Anlage (Fachbegriff: Gesamtheit von Maschinen). In der Praxis wird hier meist von einer verketteten Anlage gesprochen. Die Gesamtheit von Maschinen muss in diesem Fall mit der CE-Kennzeichnung versehen werden.

1.5 Warum ist eine CE Kennzeichnung erforderlich?

Nach der Frage „Was kostet eine CE-Kennzeichnung?“ folgt meist die zweite Frage „Warum ist eine CE-Kennzeichnung überhaupt erforderlich?“. Es gibt mehrere Antworten auf diese Frage…

Die erste Antwort lautet:
Die Personen, die mit der Maschine in Kontakt kommen sollen vor den Gefahren der Maschine geschützt werden. Ich denke keiner von uns möchte, dass Jemand durch seine gefährliche Maschine verletzt wird.

Jeder von uns hat eine andere subjektive Wahrnehmung, was als „gefährlich“ anzusehen ist. Die Maschinenrichtlinie schafft hierfür eine einheitliche Basis.

Die zweite Antwort warum eine CE-Kennzeichnung erforderlich ist:
Die CE-Kennzeichnung von Maschinen ist der „Reisepass“ im Europäischen Wirtschaftsraum. Stellen Sie als deutscher Hersteller eine Maschine nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG her, müssen Sie sich keine Gedanken über die Richtlinien des Landes machen, in das Sie Ihre Maschine liefern möchten. Das ist für die Hersteller ein riesiger Vorteil.

Genauso verhält es sich, wenn Sie eine Maschine in Italien kaufen. Sie müssen diese nicht nach einer speziellen „deutschen Richtlinie“ umbauen.

Die dritte Antwort ist etwas kürzer:
Maschinen müssen nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG mit der CE-Kennzeichnung versehen werden. Halten Sie sich nicht daran, wird ein "saftiges" Bußgeld fällig. Unter „saftig“ verstehe ich ein Bußgeld bis 100.000 €.

1.6 Gibt es eine CE-Kennzeichnungspflicht für Maschinen?

Es gibt tatsächlich eine Pflicht zur CE-Kennzeichnung. Die Kennzeichnungspflicht ergibt sich aus der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Diese fordert in vier Fällen eine CE-Kennzeichnung: Neu hergestellte Maschine, wesentliche Veränderung einer Maschine, Import einer Maschine und Herstellung einer Gesamtheit von Maschinen.

1.7 Der richtige Fachbegriff: CE-Zeichen, CE-Symbol, CE-Prüfsiegel

In der Praxis höre ich immer wieder die unterschiedlichsten „Namen“ für die CE-Kennzeichnung. Gehört habe ich schon CE Symbol, CE Zeichen, CE Prüfsiegel oder CE Label. Manchmal auch CE-Konformitätskennzeichnung, CE-Kennzeichnung, CE-Zertifikat oder CE-Zertifizierungszeichen.

Der richtige Fachbegriff findet sich schnell in der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. In dieser gibt es nur die zwei Begriffe „CE-Konformitätskennzeichnung“ und „CE-Kennzeichnung“.

Früher wurde auch in den Richtlinien die CE-Kennzeichnung mit CE-Zeichen benannt. Da es sich objektiv gesehen um ein CE Zeichen handelt wird der Begriff in der Praxis als Synonym verwendet. Wichtig ist, dass als Bezeichnung in offiziellen Dokumenten der Fachbegriff CE-Kennzeichnung verwand wird.

1.8 Wann wurde das CE-Zeichen eingeführt?

Auf der Internetseite der IHK Nürnberg habe ich entnommen, dass die CE-Kennzeichnung 1985 mit einer Entschließung des EG-Rates eingeführt wurde. Sie sollte dazu beitragen, technische Handelshemmnisse innerhalb der EU abzubauen.

Die Einführung muss aber schon vorher stattgefunden haben, da in der Niederspannungsrichtlinie 73/23/EWG die Kennzeichnung bereits genannt wurde. Diese Richtlinie ist vom 19.02.1973.

Was aber sicher ist: Begriff der CE-Kennzeichnung wurde 1993 mit der Richtlinie 93/68/EWG des Rates eingeführt.

1.9 Wann wurde die CE-Kennzeichnung eingeführt und seit wann ist die CE-Kennzeichnung von Maschinen Pflicht?

Die Maschinenrichtlinie 89/392/EWG wurde am 01.01.1993 eingeführt. Danach gab es einen Übergangszeitraum bis zum 01.01.1995. Ab diesem Stichtag musste die Maschine mit einer CE-Kennzeichnung versehen werden.

Am 28.06.1998 wurde die Maschinenrichtlinie 89/392/EWG durch die Maschinenrichtlinie 98/37/EG ersetzt. Diese war anwendbar bis zum 29.12.2009. Ab diesem Zeitpunkt musste die aktuelle Maschinenrichtlinie 2006/42/EG eingehalten werden.

ce zeichen seit 1995 pflicht

Ab dem 01.01.1995 ist die CE-Kennzeichnung für Maschinen verpflichtend vorgeschrieben.

1.10 Wie muss das CE Zeichen aussehen?

Das CE-Kennzeichnung besteht aus den Buchstaben „CE“ und muss dem Schriftbild dieser Abbildung entsprechen. Nach der Maschinenrichtlinie müssen Sie die CE-Kennzeichnung sichtbar, leserlich und dauerhaft auf der Maschine anbringen.

Aussehen CE Zeichen

Bei der Verkleinerung oder Vergrößerung der CE-Kennzeichnung müssen Sie darauf achten, dass Sie die Proportionen beibehalten. Die Mindesthöhe des Zeichens beträgt 5 mm. Bei kleinen Maschinen kann diese Mindesthöhe allerdings auch unterschritten werden.

1.11 Wo muss die CE-Kennzeichnung angebracht werden?

Die CE-Kennzeichnung sollte Sie auf dem Typschild der Maschine anbringen und in der gleichen Technik, wie die technischen Daten auf dem Typenschild, auszuführen.

1.12 In welchen Ländern gilt die CE Kennzeichnung?

Die CE-Kennzeichnung für Maschinen gilt in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und den EFTA-Staaten (Europäische Freihandelsassoziation) mit Ausnahme der Schweiz.

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union können Sie auf Wikipedia einsehen.

CE Zeichen Mitgliedstaaten EU

Bildquelle: Wikipedia

Die EFTA-Staaten der Europäischen Freihandelsassoziation sind ebenfalls bei Wikipedia aufgelistet.

CE Zeichen Europäische Freihandelsassoziation

Bildquelle: Wikipedia (editiert)

In der Schweiz gibt es keine formale Verpflichtung zur CE-Kennzeichnung. Bei der CE-Kennzeichnung handelt es sich um eine europäische Kennzeichnung.

Die Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG wurden aber auch in der Schweiz umgesetzt. In der Schweiz ist die Verordnung über die Sicherheit von Maschinen (Maschinenverordnung, MaschV) vom 2. April 2008 anzuwenden.

Über die CE-Kennzeichnung in der Schweiz habe ich einen eigenen Fachartikel erstellt.

1.13 Was bedeutet CE Zertifizierung?

Von einer CE-Zertifizierung einer Maschine spricht man, wenn bei dem Konformitätsbewertungsverfahren eine Benannte Stelle (Notifizierte Stelle) mit eingeschaltet wird. Das Einbeziehen dieser staatlich überwachten Prüfstelle ist dann Teil der Konformitätsbewertung. Erkennbar ist dies an der vierstelligen Nummer die sich neben der CE-Kennzeichnung befindet.

Dies ist z.B. für besonders gefährliche Maschinen nach Anhang IV der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG erforderlich. Mit dem Online-Check "besonders gefährliche Maschine" können Sie nachprüfen, ob Sie eine Benannte Stelle einschalten müssen.

Online Check besonders gefährliche Maschine

1.14 Welche Bedeutung haben Zahlen neben der CE-Kennzeichnung?

Die vier Kennziffern neben der CE-Kennzeichnung deuten darauf hin, dass eine Notifizierte Stelle bei dem Konformitätsbewertungsverfahren mitgewirkt hat.

CE Zertifizierung Benannte Stelle

In diesem Beispiel steht die Kennziffer 0044 für die Benannte Stelle TÜV NORD CERT GmbH die bei der CE-Kennzeichnung mitgewirkt hat. Die Benannte Stelle bescheinigt dem Hersteller der Maschine, dass er die grundlegenden Anforderungen an die Produktbeschaffenheit eingehalten hat.

Mit der vierstelligen Kennziffer und dieser Liste der „Benannten Stellen in Deutschland“ können Sie prüfen, welche Benannte Stelle bei dem Konformitätsbewertungsverfahren mitgewirkt hat.

1.15 Was ist der Unterschied zwischen CE-Kennzeichnung und CE-Zertifizierung?

Auf den Unterschied zwischen der CE-Kennzeichnung und der CE-Zertifizierung bin ich in dem Fachartikel „Was kostet eine CE-Kennzeichnung“ eingegangen.

1.16 Benötigen alle Produkte eine CE-Kennzeichnung?

Nein, nicht alle Produkte benötigen eine CE-Kennzeichnung. Jede EU-Richtlinie regelt genau welches Produkt in ihren Anwendungsbereich fällt.

Im ersten Moment kann es so aussehen, als fällt Ihr Produkt unter eine bestimmte Richtlinie. Auf den zweiten Blick in die Richtlinie wird es unter den Ausschlüssen jedoch wieder ausgeschlossen. Es sieht beispielsweise so aus, als wäre eine Waschmaschine im Haushalt eine Maschine nach Maschinenrichtlinie. Haushaltsgeräte sind aber von der Maschinenrichtlinie ausgeschlossen. Daher fällt Ihre Waschmaschine im Haushalt nicht unter die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.

„Meine Waschmaschine hat aber eine CE-Kennzeichnung!“ Das ist auch gut so, denn sie fällt unter die Niederspannungsrichtlinie und die EMV-Richtlinie.

Es gibt auch Produkte, für die es keine EU-Richtlinie gibt. Diese Produkte dürfen nicht mit einer CE-Kennzeichnung versehen werden!

Die richtige Richtlinie für ein Produkt zu finden kann eine sehr zeitintensive Angelegenheit sein. Die ordnungsgemäße Richtlinienbestimmung sollten Sie aber in keinem Fall ausgelassen.

Der Supergau ist, wenn Sie ein Konformitätsbewertungsverfahren nach der falschen Richtlinie durchlaufen und dadurch wichtige Sicherheitsanforderungen für Ihre Maschine nicht eingehalten.

Mit dem Online-Check „Handelt es sich um eine Maschine?“ können Sie  grob abschätzen, ob Ihr Produkt unter die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG fällt.

Online Check CE Kennzeichnung Maschine

1.17 Wie erhält ein Produkt die CE-Kennzeichnung?

Physisch wird die CE-Kennzeichnung durch den Hersteller am Ende des Herstellungsprozesses mit dem Typenschild angebracht. Voraussetzung: Der Hersteller hat das richtige Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt, die technische Dokumentation zusammengestellt und anschließend eine Konformitätserklärung ausgestellt. Es gibt also keinen TÜV-Prüfer, der vorbeikommt und die CE-Kennzeichnung an Ihrer Maschine anbringt.

Ihre 8 konkreten Schritte zur CE-Kennzeichnung

Damit Sie die CE-Kennzeichnung an Ihrer Maschine anbringen dürfen, müssen Sie ein sogenanntes Konformitätsbewertungsverfahren durchführen. Ich habe diesen Prozess für Sie in 8 Schritte aufgeteilt. Mit den nachfolgenden 8 Schritten können Sie den Weg bis zur CE-Kennzeichnung Ihrer Maschine nachvollziehen.

Schritt 1. Sie stufen Ihr Produkt ein

Zu Beginn des CE-Prozesses beginnen Sie mit der Einstufung Ihres Produkts. Dabei sollten Sie sich folgende Fragen zu beantworten:

  • Unterliegt mein Produkt der Maschinenrichtlinie?
    Hierbei müssen Sie beachten, dass einige Produkte von der der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ausgeschlossen sind. Hierunter fallen auch elektrische Haushalts- und Bürogeräte. Paradox: Eine Waschmaschine ist keine Maschine im Sinne der Maschinenrichtlinie.
  • Handelt es sich bei meiner Maschine um eine Teil- oder unvollständige Maschine?
    Für unvollständige Maschinen, stellen Sie als Hersteller eine Einbauerklärung gemäß Anhang II der Maschinenrichtlinie aus. Gleichzeitig müssen Sie als Hersteller eine Risikobeurteilung durchführen und eine Montageanleitung mitliefern. Da Ihre Maschine unvollständig und alleine nicht sicher ist, sprechen Sie mit der Einbauerklärung ein „Verbot der Inbetriebnahme“ aus. Ihre Maschine darf in diesem unvollständigen Zustand nicht betrieben werden.
  • Ist mein Produkt im Anhang IV der Maschinenrichtlinie gelistet?
    Im Anhang IV der Maschinenrichtlinie finden Sie „besonders gefährliche“ Maschinen wie z.B. Pressen, Holzbearbeitungsmaschinen, Hubarbeitsbühnen, ....
    Fallen Ihre Maschinen darunter, muss Ihre CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung besondere Anforderungen erfüllen.

Mit diesem Online-Check können Sie prüfen, ob Ihre Maschine unter den Anhang VI der Maschinenrichtlinie fällt:

Online Check besonders gefährliche Maschine

Schritt 2. Sie klären die Anwendung weiterer Richtlinien

Fällt Ihre Maschine unter den Anwendungsbereich weiterer EU-Richtlinien die eine CE-Kennzeichnung verlangen, müssen Sie vor der Kennzeichnung auch die Bestimmungen dieser Richtlinien einhalten.  Enthält Ihre Maschine z. B. elektrische Ausrüstungen, fällt die Maschine häufig auch unter die Niederspannungsrichtlinie und ggf. unter die EMV-Richtlinie.

Die aktuellen Richtlinien finden Sie hier.

Schritt 3. Sie Gewährleisten die Sicherheitsbestimmungen

Als Hersteller Ihrer Maschine sind Sie verpflichtet, die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen nach Anhang I der Maschinenrichtlinie einzuhalten.

Diese relativ allgemein formulierten Anforderungen werden durch EU-Normen genauer beschrieben.  Die Anwendung von Normen ist freiwillig, jedoch führt deren Einhaltung zur Vermutung der Konformität mit der Rechtsvorschrift, d.h. wenn Sie Normen anwenden sind Sie auf der sicheren Seite. Beachten Sie die Normen nicht, so müssen Sie bei einem Unfall beweisen, dass Ihre Maschine sicher war. Es ist leicht vorstellbar, dass dies nicht leicht wird.

Durch die Gewährleistung der Sicherheitsbestimmungen fällt Ihr Aufwand zur Einarbeitung in die Risikobeurteilung wesentlich geringer aus.

Für die Überprüfung der Einhaltung der Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen hat sich die Verwendung einer Checkliste bewährt. Diese Checkliste stelle ich gerne ich in der CE-Bibliothek zur Verfügung.

Schritt 4. Sie führen eine Risikobeurteilung durch

Als Hersteller sind Sie verpflichtet, eine Risikobeurteilung durchzuführen, um alle mit Ihrer Maschine verbundenen Gefahren zu ermitteln. Das Ergebnis Ihrer Risikobeurteilung müssen Sie beim Entwurf und während des Baus Ihrer Maschine berücksichtigen.

Der genaue Inhalt und der Umfang von Risikobeurteilungen werden zum Leidwesen der Konstrukteure in keiner Richtlinie exakt vorgegeben. Der Norm EN ISO 12100 können Sie allerdings die generelle Vorgehensweise entnehmen.

Ausgehend von der Funktionsbeschreibung und der bestimmungsgemäßen Verwendung, gilt es, die Schnittstellen der Maschine und Verantwortlichkeiten zu definieren. Unter Berücksichtigung aller Lebensphasen nach dem erstmaligen Bereitstellen auf dem Markt ermitteln Sie alle unterschiedlichen Personengruppen, die mit der Maschine in Berührung kommen.

Die Hauptaufgabe Ihrer Risikobeurteilung ist es die relevanten Gefährdungen zu ermitteln. Für jede ermittelte Gefährdung wird das Risiko abgeschätzt und bewertet.

Ihre Maßnahmen, die das jeweilige Risiko reduzieren, werden nach dem Stand der Technik und unter Beachtung der Normen festgelegt. Nach der Festlegung der Maßnahmen schätzen Sie das Restrisiko ab. Ist das von einer Gefahrenstelle ausgehende Restrisiko auf kein tolerierbares Maß gemindert, müssen Sie weitere Maßnahmen festlegen. Dieser Prozess wird so lange fortgeführt, bis die notwendige Sicherheit erreicht ist.

Schritt 5. Sie validieren und verifizieren

Mit der Validierung erfüllen Sie einen der maßgeblichsten Schritte im Zuge des Verfahrens zur Konformitätsbewertung. Die Validierung ist notwendig für den Beweis, dass eine Maschine den Sicherheitsbestimmungen entspricht.

 Bedeutung der Begriffe:

  • Validierung
    Der Begriff Validierung stammt aus dem Lateinischen von validus: stark, wirksam, gesund ab. Validierung bedeutet die Prüfung eines Vorhabens oder eines Lösungsansatzes im Hinblick auf eine Aufgabenstellung sowie auf die damit verbundene Lösung eines Problems.
  • Verifizierung
    Verifizierung stammt ebenfalls aus dem Lateinischen von veritas: Wahrheit ab. Verifizierung beschreibt den Vorgang der Prüfung eines Vorhabens oder eines Lösungsansatzes im Hinblick auf eine zugehörige Spezifikation.

Mit den beiden Verfahren erreichen Sie zusammengefasst, den Eignungsnachweis für Ihren konkreten Lösungsansatz. Im Maschinen- und Anlagenbau müssen Sie mit dem Validierungsverfahren den Nachweis führen, dass Ihre Maschine baulich den Anforderungen an die bestimmungsgemäße Verwendung entspricht.

Im Zuge der Verifizierung prüfen Sie die Funktionalität der technischen Ausrüstung sowie die sicherheitsbezogenen Teile der Steuerungen und bestätigen, dass diese ihre Funktionen sicher erfüllen. Eine wesentliche Rolle spielt dabei die Festlegung und der Nachweis des Performance Level.

Mit der Dokumentation der Ergebnisse und Lösungen im Rahmen Ihres Verifizierungs- und Validierungsprozesses stellen Sie sicher, dass das festgelegte Ziel tatsächlich erreicht wurde.

Schritt 6. Sie stellen die technische Dokumentation zusammen

Dokumentation zur CE-Kennzeichnung

Zu den technischen Unterlagen nach der Maschinenrichtlinie gehören:

a) eine technische Dokumentation mit folgenden Angaben bzw. Unterlagen:

  • eine allgemeine Beschreibung der Maschine,
  • eine Übersichtszeichnung der Maschine und die Schaltpläne der Steuerkreise sowie Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis der Funktionsweise der Maschine erforderlich sind,
  • vollständige Detailzeichnungen, eventuell mit Berechnungen, Versuchsergebnissen, Bescheinigungen usw., die für die Überprüfung der Übereinstimmung der Maschine mit den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen erforderlich sind,
  • die Unterlagen über die Risikobeurteilung, aus denen hervorgeht, welches Verfahren angewandt wurde; dies schließt ein:
    • eine Liste der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen, die für die Maschine gelten,
    • eine Beschreibung der zur Abwendung ermittelter Gefährdungen oder zur Risikominderung ergriffenen Schutzmaßnahmen und gegebenenfalls eine Angabe der von der Maschine ausgehenden Restrisiken,
  • die angewandten Normen und sonstigen technischen Spezifikationen unter Angabe der von diesen Normen erfassten grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen,
  • alle technischen Berichte mit den Ergebnissen der Prüfungen, die vom Hersteller selbst oder von einer Stelle nach Wahl des Herstellers oder seines Bevollmächtigten durchgeführt wurden,
  • ein Exemplar der Betriebsanleitung der Maschine,
  • gegebenenfalls die Einbauerklärung und die Montageanleitung für unvollständigen Maschinen,
  • gegebenenfalls eine Kopie der EG-Konformitätserklärung für in die Maschine eingebaute andere Maschinen oder Produkte,
  • eine Kopie der EG-Konformitätserklärung;

b) bei Serienfertigung eine Aufstellung der intern getroffenen Maßnahmen zur Gewährleistung der Übereinstimmung aller gefertigten Maschinen mit den Bestimmungen dieser Richtlinie.

Der Hersteller muss an den Bau- und Zubehörteilen der Maschine oder an der vollständigen Maschine die Prüfungen und Versuche durchführen, die notwendig sind, um festzustellen, ob die Maschine aufgrund ihrer Konzeption oder Bauart sicher zusammengebaut und in Betrieb genommen werden kann. Die diesbezüglichen Berichte und Ergebnisse werden zu den technischen Unterlagen genommen.

Schritt 7. Sie erstellen eine Konformitätserklärung

Mit der Ausstellung der Konformitätserklärung erklären Sie als Hersteller, dass Sie alle für das Produkt zutreffenden Richtlinien berücksichtigt haben.

Aber dürfen Sie die Konformitätserklärung überhaupt unterschreiben?

Es darf nur eine natürliche Person die Konformitätserklärung als Hersteller unterschreiben, die zur Vertretung Ihres Unternehmens befugt ist.

Derjenige, der die Konformitätserklärung unterschreibt, muss zur Vertretung seines Unternehmens befugt sein. Dies bedeutet, dass der Unterzeichner ein Rechtsgeschäft wie die Unterzeichnung der Konformitätserklärung aufgrund seiner Funktion rechtswirksam tätigen darf.

Bringt ein beauftragter Angestellter des Unternehmens auf einer Konformitätserklärung rechtsgültig seine Unterschrift an, löst er damit die Haftung der verantwortlichen natürlichen Person und gegebenenfalls des Unternehmens als juristische Person aus. Weiterhin fordert die Maschinenrichtlinie in der Erklärung die Nennung einer Person, die bevollmächtigt ist, die technischen Unterlagen zusammenzustellen. Diese Person muss in der EU ansässig sein.

Wenn Sie eine Vorlage, ein Beispiel oder eine Checkliste zur Konformitätserklärung für Maschinen benötigen, könnte mein Fachbeitrag zur Konformitätserklärung für Sie interessant sein. 

Schritt 8. Sie bringen die CE-Kennzeichnung an

Nachdem Sie die Konformitätserklärung erstellt und rechtswirksam unterschrieben haben, dürfen Sie das CE-Zeichen mit dem Typenschild anbringen. Bitte beachten Sie, dass Ihre CE-Kennzeichnung für die vollständige Maschine von anderen CE-Zeichen z. B. auf Bauteilen deutlich unterschieden werden kann. Damit Sie die Verwechslung mit anderen Zeichen vermeiden, sollten Sie die die CE-Kennzeichnung für die vollständige Maschine auf dem Maschinenschild anzubringen, auf dem auch Ihr Name und Ihre Anschrift als Herstellers enthalten sein müssen.

Gerne unterstütze ich Sie bei der CE-Kennzeichnung Ihrer Maschine

Ich freue mich über Ihre Anfrage oder Sie erfahren erst einmal mehr über mein Angebot.

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