CE-Kennzeichnung für Lüftungsanlagen: Wann ist sie erforderlich?

Wann ist eine CE-Kennzeichnung für Lüftungsanlagen erforderlich? Und wann ist eine Gesamt-CE für die Lüftungsanlage vorgeschrieben? In diesem Fachartikel erfahren Sie, wann eine CE-Kennzeichnung für Lüftungsanlagen erforderlich ist, welche Varianten es gibt und welche Risiken bestehen, wenn die Vorschriften nicht eingehalten werden.

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Mehr Informationen1. Industrielle Lüftungsanlagen unterliegen den CE-Vorschriften
Die CE-Kennzeichnung ist für viele Maschinen und Anlagen in der Industrie eine essenzielle Voraussetzung, um sie in Verkehr zu bringen und in Betrieb zu nehmen. Doch wie verhält es sich mit Lüftungsanlagen? Müssen diese ebenfalls mit einer CE-Kennzeichnung versehen werden?
Diese Frage führt in der Praxis häufig zu Unsicherheiten. Lüftungsbauer, Betreiber und Planer sehen sich mit widersprüchlichen Aussagen konfrontiert:
• „Zu Hause hat meine Lüftungsanlage auch keine eigene CE-Kennzeichnung.“
• „Der Lüftungsbauer sagt, eine CE-Kennzeichnung sei nicht notwendig.“
• „Der Betreiber schreibt CE-Kennzeichnung aus, hat aber keine Ahnung, ob sie wirklich erforderlich ist.“
Dabei ist die Sachlage klar: Industrielle Lüftungsanlagen unterliegen den CE-Vorschriften. Die entscheidende Frage lautet jedoch: Wer ist für die CE-Kennzeichnung verantwortlich?
Beachten Sie dazu bitte auch die RLT-Richtlinie für raumlufttechnische Geräte vom Herstellerverband RLT-Geräte e.V.
2. Wann ist eine CE-Kennzeichnung für Lüftungsanlagen erforderlich?
Lüftungsanlagen bestehen aus verschiedenen Komponenten wie
• Zu- und Abluftventilatoren
• Lüftungskanälen
• Filtern
• Brandschutzklappen
• Jalousieklappen
• Steuerungssysteme
Entscheidend ist, dass viele dieser Komponenten bewegliche Teile enthalten, die mit einer anderen Kraft als der menschlichen oder tierischen Kraft angetrieben werden. Dies sind in der Regel elektrische Motoren.
Laut Maschinenrichtlinie 2006/42/EG sind Maschinen definiert als:
„eine mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten menschlichen oder tierischen Kraft ausgestattete oder dafür vorgesehene Gesamtheit miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen, von denen mindestens eines bzw. eine beweglich ist und die für eine bestimmte Anwendung zusammengefügt sind.“
Da Lüftungsanlagen häufig elektrische Motoren enthalten, fallen sie grundsätzlich unter diese Definition. Das bedeutet, dass in vielen Fällen eine CE-Kennzeichnung nach der Maschinenrichtlinie erforderlich ist.
Typische Missverständnisse in der Praxis
❌ „Eine Lüftungsanlage ist keine Maschine, also brauche ich keine CE-Kennzeichnung.“
✔️ Hat die Anlage bewegliche, motorbetriebene Teile, ist sie als Maschine einzustufen.
❌ „Der Lüftungsbauer wird sich schon auskennen.“
✔️ Viele Lüftungsbauer haben ihren Hintergrund in der Gebäudetechnik und sind nicht auf die Produktsicherheit und CE-Konformität spezialisiert.
❌ „Unvollständige Maschinen brauchen keine CE-Kennzeichnung.“
✔️ Unvollständige Maschinen benötigen eine Einbauerklärung und eine Montageanleitung. Die endgültige CE-Kennzeichnung muss nach dem Zusammenbau mit einer Maschine erfolgen.
Das Hauptproblem besteht darin, dass verschiedene Beteiligte jeweils nur Teilbereiche betrachten. Lüftungsbauer, Hersteller, Planer und Betreiber müssen das Lüftungssystem vollständig betrachten, um eine rechtssichere und korrekte Konformitätsbewertung zur CE-Kennzeichnung durchzuführen.
3. Varianten der CE-Kennzeichnung für Lüftungsanlagen
Variante 1: CE-Kennzeichnung durch den Lüftungsgerätehersteller
• Der Hersteller für das Lüftungsgerät hat bereits eine vollständige CE-Kennzeichnung durchgeführt.
• Die Steuerung ist speziell auf das Gerät abgestimmt.
• Der Lüftungsbauer verlegt nur noch die Kanäle und setzt die Anlage gemäß Betriebsanleitung in Betrieb.
• Die vom Hersteller mitgelieferte Steuerung muss dabei nur noch parametriert werden, statt komplett neu programmiert zu werden.
Diese Variante entspricht in etwa dem, was bei privaten Lüftungsanlagen zu Hause passiert.
Variante 2: Lieferung als unvollständige Maschine mit Einbauerklärung
• Der Lüftungsgerätehersteller liefert das Gerät mit einer Einbauerklärung, jedoch nicht mit einer vollständigen CE-Kennzeichnung.
• Vor Ort wird ein eigener Steuerschrank gebaut.
• Diese Variante kommt bei industriellen Lüftungsanlagen am häufigsten zum Einsatz.
Wichtig: Die CE-Kennzeichnung muss noch durchgeführt werden! Die Einbauerklärung enthält einen Sperrvermerk, der besagt, dass die Anlage erst in Betrieb genommen werden darf, wenn nachgewiesen wurde, dass sie sicher ist. In der Praxis wird diese gesetzliche Forderung jedoch häufig ignoriert, da sich viele Lüftungsbauer nicht mit der CE-Kennzeichnungen von Maschinen auskennen. Letztendlich muss derjenige dafür haften, der die unvollständige Maschine in Betrieb nimmt.
Variante 3: Die Gesamtheit von Maschinen
• Mehrere Maschinen werden zu einer einzigen funktionellen Einheit verbunden.
• Dies kann z. B. bei Lüftungsanlagen für Kraftwerke oder chemische Produktionsanlagen mit explosionsfähiger Atmosphäre vorkommen.
• In diesem Fall wird aus den einzelnen Maschinen eine Gesamtheit von Maschinen, die als eine einzige Einheit betrachtet werden muss. Für diese Einheit ist eine Gesamt-CE gesetzlich vorgeschrieben.
Herausforderung: Wer trägt die Verantwortung für die Konformitätsbewertung?
In vielen Fällen ist unklar, ob der Lüftungsbauer, der Hersteller, der Planer, der Betreiber oder ein externer Generalunternehmer die CE-Kennzeichnung übernimmt.
Alle drei Varianten lassen sich geordnet und strukturiert prüfen. Unternehmen sollten sich frühzeitig informieren, welche Art der CE-Kennzeichnung für ihre Anlage erforderlich ist, um Probleme mit Behörden und Haftungsrisiken zu vermeiden. Gerne können wir Sie bei der Prüfung unterstützen.
4. Risiken und Pflichten für Betreiber und Hersteller
Die korrekte CE-Kennzeichnung ist nicht nur eine gesetzliche Vorschrift, sondern schützt auch vor erheblichen Risiken. Fehler in der Konformitätsbewertung können rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben, insbesondere dann, wenn es zu einem Unfall kommt.
4.1 Typische Fehler und ihre Folgen
Viele Unternehmen machen die gleichen Fehler, wenn es um die CE-Kennzeichnung von Lüftungsanlagen geht:
❌ Unvollständige Maschinen werden ohne CE-Kennzeichnung eingebaut
• Wenn eine Anlage nur eine Einbauerklärung hat, muss der Betreiber oder Anlagenbauer die CE-Kennzeichnung noch durchführen.
• Geschieht dies nicht, wird die gesamte Anlage illegal in Betrieb genommen!
❌ Der Lüftungsbauer kennt sich mit der CE-Kennzeichnung nicht aus
• In vielen Fällen kommen Lüftungsbauer aus der Gebäudetechnik und sind nicht mit den Vorschriften der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG vertraut.
• Dies führt dazu, dass notwendige Sicherheitsfunktionen nicht oder falsch umgesetzt werden.
❌ Es wird davon ausgegangen, dass keine Gesamt-CE notwendig ist
• Eine Lüftungsanlage kann aus mehreren Maschinen bestehen, die zu einer Gesamtheit von Maschinen werden.
• In diesem Fall reicht die CE-Kennzeichnung einzelner Komponenten nicht aus, es muss ein Konformitätsbewertungsverfahren mit Gesamt-CE erfolgen.
4.2 Pflichten des Betreibers und Herstellers
• Hersteller von Lüftungsgeräten: Müssen klären, ob sie eine vollständige CE-Kennzeichnung durchführen müssen oder nur eine Einbauerklärung liefern.
• Lüftungsbauer und Planer: Sollten sicherstellen, dass eine vollständige CE-Kennzeichnung erfolgt und nicht nur auf die Hersteller der Einzelkomponenten vertrauen.
• Betreiber: Sind in der Pflicht nachzuweisen, dass die gesamte Anlage rechtlich konform und sicher ist.
• Behörden: Können Anlagen stilllegen oder Bußgelder verhängen, wenn die CE-Kennzeichnung nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde.
Wichtig: Wer eine Anlage in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt, trägt auch die Verantwortung für die CE-Kennzeichnung.
5. Fazit: Wer ist verantwortlich für die CE-Kennzeichnung?
Die CE-Kennzeichnung von Lüftungsanlagen ist nicht immer einfach, aber gesetzlich vorgeschrieben. Entscheidend ist, das Unternehmen die Verantwortung nicht einfach weitergeben, sondern aktiv prüfen, welche Variante der CE-Kennzeichnung für ihre Anlage erforderlich ist.
Die 3 zentralen Erkenntnisse:
1. Lüftungsanlagen mit motorbetriebenen Teilen fallen unter die Maschinenrichtlinie und benötigen in der Regel eine CE-Kennzeichnung.
2. Es gibt drei Varianten der CE-Kennzeichnung:
Variante 1: CE-Kennzeichnung durch den Gerätehersteller
Variante 2: Einbauerklärung (unvollständige Maschine) → erfordert eine weitere CE-Kennzeichnung
Variante 3: Gesamtheit von Maschinen → benötigt eine gemeinsame Konformitätsbewertung und eine Gesamt-CE
3. Häufige Fehler entstehen durch fehlendes Wissen über die CE-Vorschriften:
• Unvollständige Maschinen werden ohne CE-Kennzeichnung eingebaut
• Sicherheitsfunktionen werden nicht korrekt umgesetzt
• Planer, Lüftungsbauer und Betreiber gehen fälschlicherweise davon aus, dass keine Gesamt-CE erforderlich ist
Wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihre Lüftungsanlage eine CE-Kennzeichnung benötigt oder Sie Unterstützung bei der Konformitätsbewertung benötigen, dann vereinbaren Sie mit uns ein kostenloses Beratungsgespräch.
"Lassen Sie uns prüfen, ob Sie die Herstellerhaftung übernommen haben und leiten Sie die notwendigen Schritte ein, um Ihre Sorgfaltspflicht zu erfüllen."
Ihr Experte für CE-Kennzeichnung von Maschinen und Anlagen.
Häufige Fragen zur CE-Kennzeichnung von Lüftungsanlagen (FAQ)
1. Benötigt eine Lüftungsanlage eine CE-Kennzeichnung?
Ja, wenn sie motorbetriebene Teile enthält, fällt sie unter die Maschinenrichtlinie und benötigt eine CE-Kennzeichnung.
2. Ist eine Lüftungsanlage eine Maschine im Sinne der Maschinenrichtlinie?
Ja, wenn sie bewegliche Teile enthält, die mit einer Kraft angetrieben werden, die nicht von Menschen oder Tieren stammt (z. B. Elektromotoren).
3. Ist eine Gesamt-CE erforderlich, wenn mehrere Maschinen verbunden werden?
Ja, wenn eine Lüftungsanlage aus mehreren einzelnen Maschinen besteht und als funktionale Einheit betrachtet wird, muss eine gemeinsame Konformitätsbewertung durchgeführt werden.
4. Dürfen unvollständige Maschinen ohne CE-Kennzeichnung eingebaut werden?
Nein, unvollständige Maschinen benötigen eine Einbauerklärung, und die endgültige CE-Kennzeichnung muss nach dem Zusammenbau erfolgen.
5. Wer ist für die CE-Kennzeichnung verantwortlich?
Die Verantwortung liegt bei demjenigen, der die Anlage in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt, das kann der Hersteller, der Lüftungsbauer oder der Betreiber sein.