Was bei der CE-Prüfung einer Maschine wirklich geprüft werden muss
Die CE-Prüfung einer Maschine ist ein zentraler Bestandteil zur Gewährleistung der Produktsicherheit. Dieser Fachartikel zeigt Schritt für Schritt, wie Hersteller im Rahmen des Konformitätsbewertungsverfahrens vorgehen müssen, um alle Anforderungen zu erfüllen, praxisnah und normenkonform.

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1. Warum eine einheitliche CE-Prüfung für Maschinen nicht existiert
Der Wunsch, es gäbe eine zentrale Stelle, bei der Maschinen zur CE-Prüfung abgegeben werden können, hält sich hartnäckig. In der Realität ist eine standardisierte CE-Prüfung für alle Maschinentypen jedoch nicht vorgesehen. Der Grund liegt in der enormen Bandbreite und Komplexität der Maschinen. Ein Radlader unterscheidet sich grundlegend von einer Roboterzelle, ein Prüfstand ist etwas anderes als ein Hubwagen. Jeder dieser Maschinentypen bringt individuelle Gefährdungen, technische Lösungen und Richtlinienanforderungen mit sich. Eine pauschale Prüfung kann diesen Unterschieden nicht gerecht werden.
1.1 Unterschiedliche Maschinentypen erfordern individuelle Prüfansätze
Jede Maschine muss gemäß ihrer Funktion, Konstruktion und Einsatzbedingungen beurteilt werden. Das bedeutet: Es sind jeweils die spezifischen Normen und Richtlinien zu identifizieren, die für die Maschine gelten. Daraus ergibt sich ein individuell zugeschnittener Prüfansatz.
1.2 Der Irrglaube einer universellen CE-Abnahme
In meiner Praxis beobachte ich häufig die Annahme, dass eine „CE-Prüfung“ mit einem Prüfsiegel abgeschlossen sei. Dies ist ein gefährlicher Irrtum. Die CE-Kennzeichnung ist keine Prüfung durch Dritte, sondern das Ergebnis eines dokumentierten Prozesses, den der Hersteller eigenverantwortlich durchführt. Dieser Prozess endet mit der Konformitätserklärung
2. Das Konformitätsbewertungsverfahren in fünf Schritten
Die CE-Prüfung ist integraler Bestandteil eines strukturierten Konformitätsbewertungsverfahrens. Dieses gliedert sich in fünf Schritte, die sicherstellen, dass die Maschine allen geltenden Anforderungen entspricht.
2.1 Relevante EU-Richtlinien identifizieren
Im ersten Schritt wird festgestellt, welche europäischen Richtlinien auf die Maschine anzuwenden sind. In vielen Fällen ist dies die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Weitere relevante Richtlinien könnten die EMV-Richtlinie 2014/30/EU oder die Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU sein.
2.2 Anwendbare Normen für den Maschinentyp ermitteln
Parallel zur Richtlinienanalyse ermitteln wir die relevanten harmonisierten Normen. Diese Normen konkretisieren die Anforderungen der Richtlinien und liefern technische Vorgaben, wie die Sicherheit konkret umgesetzt werden kann.
2.3 Gefährdungsanalyse und Risikobeurteilung strukturieren
Im dritten Schritt erfassen wir systematisch alle Gefährdungen, die während des gesamten Lebenszyklus der Maschine auftreten können, vom Aufbau über Betrieb bis hin zu Wartung und Instandhaltung. Die ermittelten Risiken werden anschließend im Rahmen der Risikobeurteilung bewertet und Maßnahmen zur Risikominderung festgelegt.
3. Was konkret geprüft wird – Beispiele aus der Praxis
Nach Abschluss der Risikobeurteilung und Definition aller Maßnahmen erfolgt im fünften Schritt des Verfahrens die tatsächliche CE-Prüfung. Dabei wird überprüft, ob alle identifizierten Anforderungen erfüllt wurden. Dies geschieht durch Berechnungen, technische Prüfungen und Messungen.
3.1 Standsicherheitsprüfung anhand definierter Anforderungen
Ein häufiges Beispiel ist die Prüfung der Standsicherheit. Wenn in der Risikobeurteilung festgelegt wurde, dass die Maschine nicht umkippen darf, müssen Maßnahmen getroffen werden, um dies sicherzustellen. In der Praxis erfolgt dies durch eine Kombination aus Berechnung der Lastverteilung und praktischen Standsicherheitsprüfungen. Die Maschine wird beispielsweise angestoßen oder in kritischen Winkeln belastet, um ihre Stabilität zu verifizieren.
3.2 Prüfungen in der Elektrotechnik nach geltenden Normen
Ein weiteres Beispiel sind elektrische Prüfungen, bei denen nachgewiesen werden muss, dass Schutzmaßnahmen gegen Überlast oder Kurzschluss wirksam sind. Dies erfolgt durch gezielte Messungen an der elektrischen Ausrüstung. Relevante Normen wie DIN EN 60204-1 „Sicherheit von Maschinen – Elektrische Ausrüstung von Maschinen“ geben dabei konkrete Vorgaben.
Zum Thema habe ich auf meinem You Tube Kanal auch ein Video „Was muss geprüft werden?“ bereitgestellt.
4. Warum die Risikobeurteilung allein nicht ausreicht
Die Risikobeurteilung ist ein zentrales Dokument im CE-Prozess, reicht für sich allein aber nicht aus. Es muss überprüft und dokumentiert werden, dass die festgelegten Maßnahmen auch tatsächlich umgesetzt und wirksam sind.
4.1 Bedeutung der Nachweisdokumentation für Hersteller
Ich empfehle, alle Nachweise in strukturierter Form zu dokumentieren. Dazu gehören Messprotokolle, Berechnungen, Prüfberichte und Fotodokumentationen. Diese Dokumente belegen, dass die Sicherheitsmaßnahmen nicht nur geplant, sondern auch umgesetzt wurden.
4.2 Rolle der Sorgfaltspflicht im Prüfprozess
Die sorgfältige Durchführung und Dokumentation aller Prüfungen ist ein Beleg für die Sorgfaltspflicht des Herstellers. Im Haftungsfall dienen diese Nachweise dazu, gegenüber Behörden oder Gerichten zu belegen, dass die Maschine nach dem Stand der Technik gebaut wurde.
5. Fazit: So gelingt die CE-Prüfung Maschine sicher und normgerecht
Die CE-Prüfung einer Maschine ist ein individueller und nachvollziehbarer Prozess. Nur wenn alle fünf Schritte des Konformitätsbewertungsverfahrens vollständig und gewissenhaft durchgeführt wurden, kann die CE-Kennzeichnung rechtssicher angebracht werden. Wir empfehlen, insbesondere vor der letzten Prüfphase eine Maßnahmenliste zu erstellen, in der alle geplanten Prüfungen und Nachweise festgehalten sind. So stellen Sie sicher, dass keine Anforderungen übersehen werden.
Wir begleiten unsere Kunden durch den gesamten CE-Prozess, von der Richtlinienrecherche über die Risikobeurteilung bis zur abschließenden Prüfung. Vereinbaren Sie jetzt ein kostenloses Erstgespräch und lassen Sie uns Ihre Maschine gemeinsam auf einen CE-konformen Stand bringen.
"Lassen Sie uns prüfen, ob Sie die Herstellerhaftung übernommen haben und leiten Sie die notwendigen Schritte ein, um Ihre Sorgfaltspflicht zu erfüllen."
Ihr Experte für CE-Kennzeichnung von Maschinen und Anlagen.





