Fehlende CE-Kennzeichnung? Diese Strafen und Bußgelder drohen Maschinenherstellern

Die Strafen und Bußgelder bei fehlender CE-Kennzeichnung sind nicht zu verachten. Wer als Hersteller Maschinen ohne CE-Kennzeichen in Verkehr bringt, riskiert nicht nur Vertriebsverbote und Rückrufe, sondern auch hohe Geldbußen. In diesem Artikel zeige ich auf, welche Maßnahmen Behörden ergreifen und welche Folgen das für Hersteller haben kann.

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Mehr Informationen1. „Merkt doch keiner?“ Eine riskante Fehleinschätzung
1.1 Warum die CE-Kennzeichnung oft als bürokratischer Aufwand unterschätzt wird
In vielen Gesprächen mit Herstellern zeigt sich, dass die CE-Kennzeichnung häufig als reiner Verwaltungsakt angesehen wird. Der Aufwand, ein vollständiges Konformitätsbewertungsverfahren durchzuführen, wird gescheut, insbesondere dann, wenn Maschinen aus vorhandenen Komponenten zusammengestellt oder intern weiterverwendet werden. Die Annahme: „Es merkt ja ohnehin niemand.“
1.2 Weshalb fehlende Konformität schnell sichtbar wird
Diese Annahme ist jedoch trügerisch. Selbst wenn Maschinen nicht direkt für den Verkauf bestimmt sind, sondern im eigenen Betrieb verwendet werden, können Behörden eingreifen. Ein Arbeitsunfall oder eine externe Prüfung reicht oft aus, um das Fehlen der CE-Kennzeichnung aufzudecken. Behörden kontrollieren nicht nur Produkte im Handel, sondern auch Maschinen im laufenden Betrieb.
2. Was Behörden unternehmen können
2.1 Vertriebsverbote bei fehlender oder falscher CE-Kennzeichnung
Wenn Maschinen ohne CE-Kennzeichnung verkauft oder in Verkehr gebracht werden, können Behörden ein sofortiges Vertriebsverbot aussprechen. Das bedeutet: Der Hersteller darf die betroffene Maschine nicht weiter vertreiben, bis alle Sicherheitsmängel beseitigt und die CE-Kennzeichnung korrekt angebracht ist.
2.2 Stilllegung von Maschinen ohne CE-Kennzeichen
Wird eine nicht konforme Maschine im laufenden Betrieb festgestellt, können Behörden die Verwendung untersagen. Die Stilllegung erfolgt, bis zweifelsfrei nachgewiesen wurde, dass alle Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz erfüllt sind.
2.3 Rückrufe und Nachbesserungen bei Sicherheitsmängeln
Unsichere Maschinen können durch behördliche Anordnung vom Markt zurückgerufen werden. Hersteller sind verpflichtet, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, inklusive Nachbesserung, Warnhinweis oder vollständigem Rückruf.
2.4 Einfuhrverbote durch den Zoll bei Importen
Fehlende oder unrechtmäßige CE-Kennzeichen führen häufig dazu, dass der Zoll Maschinen nicht ins Land lässt. In der Praxis bedeutet das: Die Produkte werden beschlagnahmt, verschrottet und die Entsorgungskosten dem Importeur in Rechnung gestellt.
3. Öffentliches Risiko: Safety Gate und Unternehmensimage
3.1 Meldeplattform für gefährliche Produkte
Über das EU-Schnellwarnsystem „Safety Gate“ werden gefährliche Maschinen und Produkte öffentlich gelistet. Behörden und Verbraucher können dort Risiken melden, die europaweit veröffentlicht werden.
3.2 Auswirkungen auf die Sichtbarkeit und Reputation des Unternehmens
Ein Eintrag bei Safety Gate kann schwerwiegende Folgen für das Image eines Unternehmens haben. Rückrufe, öffentliche Warnungen und der Eindruck fehlender Sorgfalt beschädigen das Vertrauen von Kunden und Geschäftspartnern nachhaltig.
4. Strafen und Bußgelder bei Verstößen
4.1 Bußgeldrahmen bei leichten und schweren Verstößen
Wenn Behörden feststellen, dass Maschinen ohne gültige CE-Kennzeichnung in Verkehr gebracht oder betrieben werden, drohen spürbare Bußgelder. Bei geringfügigen Verstößen können Summen zwischen 3.000 und 10.000 Euro fällig werden. In schwerwiegenden Fällen, z.B. bei systematischer Missachtung sicherheitsrelevanter Vorgaben, reichen die Bußgelder bis zu 100.000 Euro. Diese Beträge werden nicht nur von Marktüberwachungsbehörden verhängt, sondern können auch zivil- oder strafrechtliche Prozesse nach sich ziehen.
4.2 Was bei Personenschäden droht
Kommt es durch eine nicht konforme Maschine zu einem Arbeitsunfall mit Personenschaden, wird der Vorgang strafrechtlich relevant. In solchen Fällen entscheidet nicht mehr die Behörde, sondern das Gericht. Dann stehen nicht nur Bußgelder, sondern auch strafrechtliche Sanktionen im Raum. Die technischen Experten liefern in solchen Fällen oft Gutachten, die rechtliche Bewertung übernehmen Staatsanwälte und Richter.
5. Praxisfall: Stilllegung einer Anlage zur Beschichtung von Folien nach schwerem Unfall
5.1 Keine CE-Kennzeichnung: Zusammenbau aus Alt- und Neumaschinen
In einem konkreten Fall wurde eine größere Anlage zur Beschichtung von Folien aus verschiedenen Alt- und Neumaschinen zusammengesetzt. Eine CE-Kennzeichnung war nicht vorhanden. Nach einem schweren Arbeitsunfall wurde die zuständige Behörde eingeschaltet.
5.2 Behördenreaktion: Stilllegung
Die Behörde ordnete die sofortige Stilllegung der gesamten Anlage an. Der Betreiber durfte die Maschine erst wieder nutzen, nachdem alle sicherheitsrelevanten Anforderungen erfüllt und das vollständige Konformitätsbewertungsverfahren nachgeholt worden war.
5.3 Folgen: Produktionsausfall und hohe Umbaukosten
Die Konsequenzen waren erheblich: Neben einem mehrwöchigen Produktionsausfall entstanden hohe Umbaukosten. Da sich im Nachgang alle Beteiligten auf die „sichere Seite“ stellen wollten, wurden teilweise über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehende Maßnahmen umgesetzt. Ein klassischer Fall, in dem frühzeitige CE-Kennzeichnung deutlich günstiger gewesen wäre.
6. Ausnahmefall: Wenn keine CE-Kennzeichnung erforderlich ist
6.1 Nicht jedes Produkt gilt als Maschine
Nicht jedes technische Produkt fällt unter die Maschinenrichtlinie. Diese legt klar fest, welche Erzeugnisse unter ihren Anwendungsbereich fallen, darunter Maschinen, unvollständige Maschinen, austauschbare Ausrüstungen und sicherheitsbezogene Bauteile. Entscheidend ist dabei nicht nur die Bauform, sondern vor allem die bestimmungsgemäße Funktion und der Integrationsgrad. Eine genaue Prüfung ist erforderlich, um zu ermitteln, ob eine CE-Kennzeichnungspflicht besteht.
6.2 Wann eine CE-Kennzeichnung nach Maschinenrichtlinie entfällt
Fällt ein Produkt nicht unter die Definition der Maschinenrichtlinie, entfällt die Pflicht zur CE-Kennzeichnung nach der Maschinenrichtlinie. In solchen Fällen ist es wichtig, die Begriffsbestimmungen sorgfältig zu prüfen. Eine Baggerschaufel ohne bewegliche Teile fällt zum Beispiel nicht als Maschine unter die Maschinenrichtlinie.
Ein fundiertes Verständnis dieser Abgrenzung ist essenziell, um Fehlentscheidungen, und damit unnötige Risiken, zu vermeiden.
7. Fazit: Warum sich ein korrektes Verfahren immer lohnt
Ich empfehle, das Konformitätsbewertungsverfahren frühzeitig und gewissenhaft durchzuführen, nicht nur, um gesetzliche Vorgaben einzuhalten, sondern vor allem, um Risiken für Mitarbeitende und das Unternehmen zu vermeiden. Die Beispiele zeigen, dass die Folgen einer fehlenden CE-Kennzeichnung von Vertriebsverboten über Produktionsstillstand bis hin zu empfindlichen Bußgeldern und Reputationsschäden reichen. Wer glaubt, sich durch Abkürzungen Vorteile zu verschaffen, riskiert im Ernstfall hohe Verluste.
Wir begleiten unsere Kunden durch den gesamten CE-Prozess, von der Begriffsabgrenzung bis hin zur vollständigen Dokumentation und Risikobeurteilung. Dabei achten wir nicht nur auf gesetzliche Mindestanforderungen, sondern auf technisch sinnvolle und praktikable Lösungen.
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