CE-Kennzeichnung verfahrenstechnischer Anlagen
Die CE-Kennzeichnung verfahrenstechnischer Anlagen ist in vielen Fällen zwingend erforderlich. In diesem Artikel zeige ich anhand praktischer Beispiele, wann die Kennzeichnungspflicht greift und welche Richtlinien im Einzelfall beachtet werden müssen.

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1. CE-Kennzeichnung als Marktzugangsvoraussetzung für Anlagenbauer
Die CE-Kennzeichnung verfahrenstechnischer Anlagen ist keine Option, sondern eine gesetzliche Voraussetzung für das Inverkehrbringen in der EU. Sie signalisiert, dass das Produkt den geltenden europäischen Richtlinien entspricht und grundlegende Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz erfüllt. Ohne CE-Kennzeichnung dürfen kennzeichnungspflichtige Anlagen nicht in Betrieb genommen oder vermarktet werden.
1.1 Bedeutung der CE-Kennzeichnung im europäischen Binnenmarkt
Die CE-Kennzeichnung ist das formale Ergebnis eines Konformitätsbewertungsverfahrens. Für verfahrenstechnische Anlagen bedeutet das:
Alle Baugruppen und Komponenten müssen den jeweils zutreffenden EU-Richtlinien zugeordnet und deren Anforderungen erfüllt sein.
In der Praxis betrifft das insbesondere die Maschinenrichtlinie (2006/42/EG), die Druckgeräterichtlinie (2014/68/EU), die EMV-Richtlinie (2014/30/EU), die Niederspannungsrichtlinie (2014/35/EU) sowie bei explosionsgefährdeten Bereichen die ATEX-Richtlinie (2014/34/EU).
2. Beispiel: Pumpenaggregat im explosionsgefährdeten Bereich
Ein anschauliches Beispiel ist ein Pumpenaggregat, das in einem explosionsgefährdeten Bereich eingesetzt wird. Dieses besteht aus einer Pumpe sowie Steuer- und Regelungskomponenten. Je nach technischer Ausführung kann dieses Aggregat gleichzeitig mehreren Richtlinien unterliegen.
2.1 Anwendung der Maschinenrichtlinie und weiterer Richtlinien
Aufgrund der beweglichen Teile greift zunächst die Maschinenrichtlinie. Liegen zusätzlich hohe Drücke in Rohrleitungen an, kommt die Druckgeräterichtlinie zur Anwendung. Besteht das Risiko elektromagnetischer Störungen, etwa durch externe Einflüsse oder durch die eigene Steuerungselektronik, ist auch die EMV-Richtlinie zu beachten. Wird das Aggregat mit 400 Volt betrieben, greifen zusätzlich die Schutzziele der Niederspannungsrichtlinie. Im explosionsgefährdeten Bereich ist zudem die ATEX-Richtlinie verpflichtend.
2.2 Warum mehrere Richtlinien gleichzeitig gelten können
In der Praxis bedeutet das:
Eine verfahrenstechnische Einheit kann unter mehrere Richtlinien fallen, wenn deren Anforderungen parallel zutreffen. Entscheidend ist nicht die Anzahl der Komponenten, sondern deren Funktionen, Wechselwirkungen und der Einsatzbereich. Daher ist eine sorgfältige Analyse erforderlich, um alle relevanten Richtlinien korrekt zu identifizieren.
3. Pflicht zur Risikobeurteilung und ergänzende HAZOP-Analyse
Grundvoraussetzung für die CE-Kennzeichnung ist eine Risikobeurteilung gemäß Maschinenrichtlinie. Diese bezieht sich auf unter anderem auf mechanische, elektrische, thermische und steuerungstechnische Gefährdungen.
3.1 Mindestanforderung: Risikobeurteilung nach Maschinenrichtlinie
Die Maschinenrichtlinie verlangt eine strukturierte Risikobeurteilung für jede Maschine. Diese bildet die Grundlage für die Auswahl geeigneter Schutzmaßnahmen und ist im Rahmen der technischen Dokumentation nachzuweisen. Für standardisierte Maschinen ist dieser Prozess meist gut etabliert.
3.2 Ergänzung durch verfahrenstechnische Betrachtung (HAZOP/PAAG)
Bei komplexen Anlagen reicht die klassische Risikobeurteilung oft nicht aus, um alle Gefährdungen zu identifizieren, insbesondere bei verfahrenstechnischen Risiken. Deshalb empfiehlt sich in der Praxis die Risikobeurteilung um eine HAZOP-Analyse (Hazard and Operability Study) oder ein PAAG-Verfahren zu ergänzen. Dabei werden unter anderem folgende Fragen betrachtet:
- Was passiert bei Medienüberlauf?
- Wie reagieren unterschiedliche Medien miteinander?
- Welche kritischen Betriebszustände können auftreten?
Diese Analyse erhöht die Sicherheit der Anlage und trägt zur normkonformen Umsetzung bei.
4. Gibt es Ausnahmen bei der CE-Kennzeichnung?
Immer wieder taucht in der Praxis die Annahme auf, dass verfahrenstechnische Anlagen von der CE-Kennzeichnungspflicht ausgenommen sein könnten. Diese Aussage hält einer rechtlichen Prüfung jedoch in der Regel nicht stand.
4.1 Ausschlüsse laut Maschinenrichtlinie und warum sie meist nicht greifen
Die Maschinenrichtlinie nennt einige spezifische Ausnahmen, beispielsweise für Maschinen in Forschungseinrichtungen, für vorübergehende Nutzung oder für militärische Anwendungen. Solche Fälle sind bei typischen verfahrenstechnischen Anlagen jedoch nicht gegeben. Sobald Maschinen als Teil einer verfahrenstechnischen Anlage dauerhaft betrieben werden, greift die Maschinenrichtlinie vollständig, inklusive aller Anforderungen an Konformitätsbewertung und CE-Kennzeichnung.
4.2 Forschungsanlagen, militärische Nutzung und andere Sonderfälle
Nur in sehr eng definierten Sonderfällen, etwa bei Forschungsaufbauten in Laborumgebungen, kann auf eine CE-Kennzeichnung verzichtet werden. Diese Ausnahmen sind jedoch streng begrenzt und klar dokumentationspflichtig. Wer sich auf eine Ausnahme beruft, trägt die volle Beweislast gegenüber den Marktaufsichtsbehörden.
5. CE-Kennzeichnung der Gesamtheit verfahrenstechnischer Anlagen
Die Frage, ob für eine gesamte verfahrenstechnische Anlage eine CE-Kennzeichnung erforderlich ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Entscheidend ist, ob eine sogenannte „Gesamtheit von Maschinen“ vorliegt, ein Begriff, der in der Maschinenrichtlinie definiert ist.
5.1 Begriff der „Gesamtheit von Maschinen“ in der Praxis
Von einer Gesamtheit spricht man, wenn mehrere Maschinen oder unvollständige Maschinen fest zu einer funktionellen Einheit verbunden sind. Diese Einheit muss einen gemeinsamen Verwendungszweck verfolgen und hinsichtlich Sicherheit als untrennbar zusammenhängend bewertet werden. Der produktionstechnische und der sicherheitstechnische Zusammenhang sind zentrale Kriterien.
5.2 Produktionstechnischer und sicherheitstechnischer Zusammenhang
Ein produktionstechnischer Zusammenhang liegt vor, wenn mehrere Maschinen in einem gemeinsamen Fertigungsprozess eingesetzt werden. Ein sicherheitstechnischer Zusammenhang besteht, wenn eine Gefährdung bei einer Maschine direkte Auswirkungen auf andere Maschinen im Verbund haben kann. Nur wenn beide Kriterien erfüllt sind, spricht man von einer „Gesamtheit von Maschinen“ im Sinne der Maschinenrichtlinie.
5.3 Beispiel: Behälter, Pumpenaggregat und Fördertechnik mit gemeinsamer Steuerung
Ein typisches Beispiel ist ein Behälter mit einem Pumpenaggregat und einer nachgeschalteten Förderschnecke, die über eine zentrale Steuerung mit übergeordneter Sicherheitstechnik betrieben werden. Hier sind sowohl produktionstechnischer als auch sicherheitstechnischer Zusammenhang gegeben. In diesem Fall ist eine CE-Kennzeichnung für die gesamte verkettete Einheit erforderlich. Liegen zusätzlich Einbauerklärungen der einzelnen Hersteller vor, kann dies das Konformitätsbewertungsverfahren erheblich erleichtern.
6. Fazit: Wann ist eine CE-Kennzeichnung im Einzelfall erforderlich?
Die Pflicht zur CE-Kennzeichnung hängt von mehreren Faktoren ab. Deshalb ist eine sorgfältige Analyse und Dokumentation unerlässlich.
6.1 Drei zusammenfassende Entscheidungsgrundlagen
Maschinen in verfahrenstechnischen Anlagen unterliegen grundsätzlich der Maschinenrichtlinie und benötigen eine CE-Kennzeichnung.
Je nach Ausführung und Einsatzbereich können weitere Richtlinien zusätzlich greifen.
Ob eine CE-Kennzeichnung für einzelne Maschinen oder für eine Gesamtheit erforderlich ist, muss im Einzelfall geprüft und nachvollziehbar dokumentiert werden.
6.2 Empfehlung zur Dokumentation der Einzelfallbewertung
Ich empfehle, bei der Beurteilung einer Gesamtheit auf das Interpretationspapier des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zurückzugreifen. Es bietet eine praxisnahe Hilfe zur systematischen Bewertung. Eine stichfeste Dokumentation ist nicht nur im Sinne der Rechtssicherheit, sondern auch eine wertvolle Unterstützung bei Audits oder im Fall einer Marktüberwachung.
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"Lassen Sie uns prüfen, ob Sie die Herstellerhaftung übernommen haben und leiten Sie die notwendigen Schritte ein, um Ihre Sorgfaltspflicht zu erfüllen."
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