Fünf häufige Fehler bei der CE-Kennzeichnung von Textilmaschinen und wie Sie diese vermeiden

Die CE-Kennzeichnung von Textilmaschinen ist für Betreiber und Hersteller ein zentrales Thema der Maschinensicherheit. In diesem Beitrag zeige ich fünf typische Fehler, die in der Praxis immer wieder auftreten, und wie Sie diese vermeiden, um Sicherheit und Rechtskonformität Ihrer Textilmaschinen nachhaltig zu gewährleisten.

Dirk Leitsch
Dirk Leitsch

Ihr Experte für die CE-Kennzeichnung von Maschinen und Produktionsanlagen.

"Gerne können wir Sie bei der CE-Kennzeichnung Ihrer Maschine oder Produktionsanlage unterstützen."

1. Nachlaufgefahren werden in der Risikobeurteilung unterschätzt

Ein häufiger Fehler bei der CE-Kennzeichnung von Textilmaschinen ist, dass Nachlaufgefahren nicht korrekt bewertet werden. Besonders bei Krempelmaschinen zeigt sich, dass viele Betreiber die Gefahr unterschätzen, die durch das lange Nachlaufen der Walzen entsteht. Diese sogenannten Tampurwalzen besitzen aufgrund ihrer hohen Massenträgheit eine erhebliche Nachlaufzeit.

Ich erlebe in der Praxis regelmäßig, dass Maschinen nach dem Abschalten noch viele Minuten weiterlaufen. Selbst wenn der Hauptschalter bereits verriegelt ist, kann die Bewegung der Walzen fortbestehen. Mitarbeitende wiegen sich in Sicherheit, beginnen mit Reinigungs- oder Wartungsarbeiten und geraten dadurch in akute Verletzungsgefahr.

Die EN ISO 12100 „Sicherheit von Maschinen – Allgemeine Gestaltungsleitsätze – Risikobeurteilung und Risikominderung“ fordert ausdrücklich, dass solche Nachlaufgefahren erkannt und bewertet werden. In der Praxis bedeutet das:

  • Nachlaufzeiten müssen an allen relevanten Maschinen erfasst und dokumentiert werden.
  • Wo nötig, sind technische Maßnahmen wie Nachlaufüberwachungen, Bremsvorrichtungen oder Zuhaltungen an Türen einzusetzen

Ich empfehle Betreibern, regelmäßig zu prüfen, ob sie die tatsächlichen Nachlaufzeiten ihrer Anlagen kennen und wie diese abgesichert sind. Nur so kann gewährleistet werden, dass vermeintlich abgeschaltete Maschinen nicht zur Gefahr werden.

2. Gefahren durch Randstreifenbeschnitt und Schneideinrichtungen

Ein weiterer typischer Fehler betrifft den Umgang mit Schneid- und Beschnittvorrichtungen an Textilmaschinen. Randstreifenbeschnitte oder quer verlaufende Schneideeinrichtungen werden häufig unterschätzt. In vielen Anlagen, die ich vor Ort prüfe, laufen schnell rotierende Messer ungeschützt, oftmals im unteren Maschinenbereich, wo sie kaum sichtbar sind.

Gerade bei Entstörungs- oder Reinigungsarbeiten kommt es vor, dass Bediener in den Bereich dieser Messer greifen, um Wickel- oder Materialreste zu entfernen. Fehlen hier trennende Schutzeinrichtungen oder normgerechte Abdeckungen, besteht ein erhebliches Verletzungsrisiko.

Die EN ISO 11111-1  „Sicherheitsanforderungen für Textilmaschinen – Teil 1: Gemeinsame Anforderungen“ beschreibt, wie Textilmaschinen in diesen Bereichen sicher gestaltet sein müssen. Ergänzende Teile der Normreihe regeln darüber hinaus spezifische Anforderungen für bestimmte Maschinentypen.

In der Praxis sollten Betreiber prüfen, ob die eingesetzten Schneideinrichtungen den Vorgaben der EN ISO 11111-1 entsprechen und ob die vorhandenen Abdeckungen tatsächlich verhindern, dass Mitarbeitende in rotierende Messer greifen können. Nur so lässt sich die CE-Konformität in diesem Bereich sicherstellen.

3. Unvollständige Betrachtung aller Lebensphasen und Betriebsarten

Ein weiterer häufiger Mangel bei der Risikobeurteilung ist, dass nicht alle Lebensphasen und Betriebsarten einer Textilmaschine betrachtet werden. In vielen Dokumentationen liegt der Fokus allein auf dem Produktionsbetrieb. Dabei entstehen die meisten Gefährdungen in Phasen wie dem Einfädeln, Rüsten, Reinigen oder bei der Störungsbehebung.

Die EN ISO 12100 fordert ausdrücklich, dass alle Lebensphasen und Situationen berücksichtigt werden. Besonders das Einfädeln des Materials beim ersten Betrieb ist ein kritischer Moment. Ich sehe in der Praxis oft, dass diese Arbeiten bei laufender Maschine oder ohne reduzierte Geschwindigkeit erfolgen. Dadurch greifen Mitarbeitende in bewegte Teile ein, ohne dass geeignete Schutzmaßnahmen bestehen.

Eine sichere Lösung besteht darin, spezielle Betriebsarten zu definieren, in denen Maschinen mit sicherer Geschwindigkeit betrieben oder vollständig stillgesetzt werden. Auch hier ist es wichtig, die Abläufe zu dokumentieren und im Rahmen der Risikobeurteilung zu bewerten.

Nur wenn alle Lebensphasen systematisch erfasst und bewertet sind, kann die CE-Kennzeichnung einer Textilmaschine tatsächlich den Anforderungen der Maschinenrichtlinie und der Normen entsprechen.

4. CE ab Werk ist nicht gleich CE im Betrieb

Ein weit verbreitetes Missverständnis besteht darin, dass eine einmal erhaltene CE-Kennzeichnung dauerhaft gültig sei. In der Praxis verändern sich Maschinen jedoch regelmäßig, sei es durch Umbauten, Erweiterungen oder Anpassungen im laufenden Betrieb. Diese Änderungen beeinflussen die Risikobeurteilung und damit die tatsächliche CE-Konformität der Maschine.

Wir erleben häufig, dass Betreiber davon ausgehen, mit der ursprünglichen CE-Kennzeichnung bereits dauerhaft rechtskonform zu sein. Doch jede Veränderung an der Maschine kann neue Gefährdungen erzeugen oder bestehende Schutzmaßnahmen unwirksam machen. Damit trägt der Betreiber die Verantwortung für den aktuellen Zustand der Anlage.

Ein Beispiel aus der Praxis: Wenn im Rahmen der Instandhaltung zusätzliche Schneidwerke nachgerüstet oder Sicherheitsfunktionen deaktiviert werden, ist zu prüfen, ob dadurch eine „wesentliche Veränderung“ im Sinne der Maschinenrichtlinie entsteht. In solchen Fällen muss die CE-Konformität neu bewertet werden.

In unserem Büro legen wir besonderen Wert auf eine lückenlose Dokumentation aller Veränderungen. Wir arbeiten nach der sogenannten 100 % Nachweismethode. Das bedeutet, dass jede Maßnahme, jede Bewertung und jeder Nachweis jederzeit nachvollziehbar und abrufbar ist. So können Betreiber bei einer Kontrolle oder einem Unfall belegen, dass sie ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen sind.

5. Falscher oder unvollständiger Normenbezug

Ein weiterer häufiger Fehler betrifft den Umgang mit Normen. Gerade bei Textilmaschinen wird oft nur auf Teile der relevanten Produktnormen Bezug genommen, ohne den Gesamtzusammenhang zu berücksichtigen.

Die EN ISO 11111-1 Sicherheitsanforderungen für Textilmaschinen – Teil 1: Gemeinsame Anforderungen bildet die Basisnorm für alle Textilmaschinen. Sie beschreibt allgemeine Sicherheitsanforderungen, die für jede Maschinengruppe gelten. Darauf aufbauend existieren spezifische Normteile, beispielsweise die EN ISO 11111-6, die sich ausschließlich mit Nadelmaschinen befasst.

In der Praxis reicht es nicht aus, nur eine dieser spezifischen Normen anzuwenden. Die EN ISO 11111-1 muss immer gemeinsam mit dem zutreffenden Spezialteil betrachtet werden. Nur dann ist sichergestellt, dass alle Sicherheitsaspekte vollständig berücksichtigt sind.

Viele Betreiber übersehen außerdem, dass die rechtlichen Grundlagen im Wandel sind. Die bisher gültige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG wird ab dem 20. Januar 2027 von der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 abgelöst. Diese Verordnung bringt neue Anforderungen an Dokumentation, digitale Betriebsanleitungen und Software-Sicherheit mit sich. Betreiber sollten sich frühzeitig darauf vorbereiten, um auch bei Umbauten in Zukunft CE-konform zu bleiben.

Normen sind kein Selbstzweck. Sie sind ein Werkzeug, um Sicherheit zu schaffen, Haftungsrisiken zu minimieren und die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen nachweisen zu können.

6. Fazit: CE-Konformität als kontinuierlicher Prozess

Die CE-Kennzeichnung von Textilmaschinen ist kein zu unterschätzendes Risiko. Nur wer Nachlaufgefahren richtig bewertet, Schneideinrichtungen absichert, alle Lebensphasen betrachtet und die relevanten Normen korrekt anwendet, kann die Sicherheit und Rechtskonformität seiner Anlagen langfristig gewährleisten.

Ich empfehle Betreibern, ihre Maschinen regelmäßig auf Veränderungen zu prüfen und die Dokumentation konsequent aktuell zu halten. So bleibt die CE-Konformität jederzeit überprüfbar und die Verantwortung klar nachvollziehbar.

Wenn Sie Unterstützung bei der normgerechten Risikobeurteilung und CE-Kennzeichnung Ihrer Textilmaschinen benötigen, insbesondere bei Krempeln, Schneidwerken oder Nadelmaschinen, kontaktieren Sie uns gern für ein kostenloses Erstgespräch. Gemeinsam prüfen wir Ihre Maschinen auf CE-Konformität und unterstützen Sie bei der Umsetzung aller gesetzlichen und normativen Anforderungen.

"Lassen Sie uns prüfen, ob Sie die Herstellerhaftung übernommen haben und leiten Sie die notwendigen Schritte ein, um Ihre Sorgfaltspflicht zu erfüllen."

Dirk Leitsch

Ihr Experte für CE-Kennzeichnung von Maschinen und Anlagen.

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