CE Kennzeichnung beim Umbau von Maschinen

CE-Kennzeichnung bei Umbau und Veränderung

Lesen Sie nach, wann Sie bei einem Umbau einer Maschine die CE-Kennzeichnung gefährden. Erfahren Sie, wann eine erneute CE-Kennzeichnung mit einem Konformitätsbewertungsverfahren notwendig ist.

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1. Wesentliche Veränderungen bei der CE-Kennzeichnung von Maschinen

Für den Fall, dass nach einem (geplanten) Umbau einer Maschine Unfälle auftreten, stellt sich häufig die Frage, inwieweit der Umbau jemanden als Hersteller qualifiziert und ob diese Person daraufhin für Schäden in Regress genommen werden kann. Zu prüfen ist also immer, ob der Umbau einer Maschine eine wesentliche Veränderung darstellt.

Der nachfolgende Artikel ist in erster Linie für Hersteller und Betreiber von Maschinen gedacht.

2. Was versteht man unter einer CE-Kennzeichnung und wann wird diese benötigt?

Hierzu, wird gerne die sogenannte "TÜV-Plakette" als Beispiel herangezogen, um sich zumindest einen guten Überblick verschaffen zu können.

Wollen Sie beispielsweise ein Fahrzeug herstellen, müssen verschiedene Abnahmen erfolgen, um eine Zulassung für den Straßenverkehr zu erwirken.

Ganz ähnlich verhält es sich auch bei der Herstellung einer Maschine. Werden die Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der EU-Richtlinien erfüllt, wird dies durch die CE-Kennzeichnung erkenntlich gemacht.

Bei den meisten Maschinen wird hierfür keine staatliche Stelle benötigt. Nur bei besonders gefährlichen Maschinen nach
Anhang IV der Maschinenrichtlinie muss diese hinzugezogen werden.

In der Regel darf der Hersteller, nach Durchlaufen des Konformitätsverfahrens, die CE-Kennzeichnung selbst vergeben. 

2.1 In welchen Fällen muss eine CE-Kennzeichnung erfolgen?

In den nachfolgenden vier Fällen muss eine CE-Kennzeichnung der Maschine erfolgen:

  1. 1
    Sie sind Hersteller einer Maschine und wollen diese erstmalig bereitstellen. Dabei ist es völlig unerheblich, ob diese gewerblich veräußert oder für den Eigenbedarf genutzt werden soll.
  2. 2
    Sie importieren eine Maschine aus dem EU-Ausland, z.B. aus China.
  3. 3
    Sie sind Inhaber einer Produktionsanlage und stellen aus mehreren "Teilmaschinen" eine sogenannte Gesamteinheit von Maschinen her. In diesem Fall muss die Anlage erneut auf Risiken untersucht und eine CE-Kennzeichnung vergeben werden, selbst wenn die Teilmaschinen bereits eine CE-Kennzeichnung haben.
  4. 4
    Sie haben eine Maschine wesentlich verändert.

Weitere Hintergrundinformationen zur CE-Kennzeichnung erhalten Sie in meinem Fachartikel: CE-Kennzeichnung von Maschinen

3. Ab wann spricht man von einer Veränderung?

Man spricht von einer Veränderung, sobald ein Umbau Einfluss auf die Leistung oder die Funktion hat. Auch bei Änderungen der bestimmungsgemäßen Verwendung, sowie beim Umbau von Sicherheitstechnik und der Änderung von Hilfs-, Betriebs- und Einsatzstoffen, wird der Begriff "Veränderung" verwendet.

Tauschen Sie ein Bauteil gegen ein identisches Bauteil, spricht man nicht von einer Veränderung.

Achtung: Eine Veränderung ist nicht gleich eine "wesentliche Veränderung". Den Unterschied erfahren Sie in diesem Artikel.

3.1 Was sind mögliche Gründe für Veränderungen?

Die Gründe, warum eine Maschine umgebaut bzw. verändert werden soll sind so vielfältig wie die Änderungen selbst. Durch folgende Gründe könnte ein Umbau geplant werden:

  1. 1
    Sie möchten eine Maschine modernisieren (z.B. eine neue Steuerung einbauen).
  2. 2
    Sie möchten die Leistung einer Maschine erhöhen (z. B. Verbauen einer zweiten Produktionslinie oder Beschleunigen der Maschine).
  3. 3
    Sie möchten neue Produkte mit der Maschine herstellen und die Maschine muss dafür angepasst werden.

3.2 Veränderungen müssen immer untersucht und bewertet werden!

Veränderungen müssen unabhängig von Ihrer Art und Ihrem Grund immer untersucht werden. Dabei ist stets individuell zu prüfen, ob die Veränderung zu einer neuen Gefährdung geführt bzw. ob sich ein bestehendes Risiko erhöht hat.

Diese Untersuchung kann drei verschiedene Ergebnisse zur Folge haben:

1. Die Änderung hat keine Gefährdung zur Folge bzw. es gibt keine Steigerung eines bereits bestehenden Risikos. Die Maschine ist daher nach wie vor sicher. Somit liegt keine 'wesentliche Veränderung' vor.

2. Die Änderung hat eine neue Gefährdung zur Folge bzw. die Steigerung eines bereits bestehenden Risikos, allerdings ist die Maschine aufgrund der vorhandenen Schutzmaßnahmen sicher, sodass auch in diesem Fall keine wesentliche Veränderung vorliegt.

3. Die Änderung hat eine neue Gefährdung zur Folge oder dass bereits bestehende Risiko hat sich erhöht. Zeitgleich sind die vorhandenen Schutzmaßnahmen nicht mehr ausreichend oder geeignet. In diesem Fall liegt eine wesentliche Veränderung vor, wenn durch eine einfache Schutzmaßnahme ein bestehendes Risiko nicht ausreichend gemindert oder eliminiert werden kann.

Bei Ergebnis 3 sollte eine Risikobeurteilung erstellt werden, um die Ergebnisse und Entscheidungen zu dokumentieren.

Weiterhin sollten Sie in diesem Zusammenhang untersuchen, inwieweit es möglich ist, den sicheren Zustand der veränderten Maschine mit einfachen Schutzeinrichtungen wieder herzustellen. Ist dies nicht möglich, muss der Verantwortliche in diesem Fall die für den Umbau erforderlichen Herstellerpflichten erfüllen.

3.3 Schriftliche Dokumentation und Erstellen einer Bewertung

Eine schriftliche Dokumentation im Zusammenhang mit Veränderungen ist sehr wichtig. Bereits vor dem Umbau einer Maschine sollte geprüft werden, ob eine wesentliche Veränderung vorliegt.

Für die einschlägige Entscheidung zum Thema 'Wesentliche Veränderungen', gibt es ein Interpretationspapier vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

In der Praxis sollten Sie dazu ein Bewertungsformular erstellen, auf dessen Basis Sie in 4 Schritten vorgehen:

Im ersten Schritt tragen Sie dazu die Projektdaten in ein Bewertungsformular ein. Wichtig sind hier die Informationen über den Betreiber, den Hersteller, die Projektnummer, um welche Anlage es sich handelt und gegebenenfalls die, aus dem Typenschild entnehmbare, Seriennummer ihrer Maschine.

Für den Fall, dass es sich um mehrere Anlagen handelt, sollten sie konkret erwähnen, um welche Anlagenteile es sich handelt. Benennen Sie explizit was genau verändert wurde, gegebenenfalls auch welche Schutzeinrichtungen installiert wurden, um das Sicherheitsniveau zu erhöhen.

Wesentliche Veränderung Bewertungsinformationen

Kreuzen Sie in einem zweiten Schritt Ihre Entscheidungen bzw. Veränderungen in einem Entscheidungsbaum an. In diesem sollte u.a. geklärt werden, ob durch die Änderungsvornahme eine neue Gefährdung entstanden ist.

Wesentliche Veränderung Bewertung ausfüllen

Im Ergebnis sollte dieser Entscheidungsbaum die Frage klären, ob es sich durch die Vornahme um eine 'Wesentliche Veränderung' handelt.

Wesentliche Veränderung Bewertung Ergebnis

 
Im dritten Schritt sollten Sie zu einem der drei (bereits oben genannten und erläuterten) Ergebnisse kommen. Ich empfehle das Ergebnis nochmals genauer zu beschreiben, damit können auch Personen die nicht an dem Umbau beteiligt waren, die getroffenen Entscheidungen nachvollziehen.

In einem vierten und letzten Schritt sollten Sie Ihren Namen und das Datum eintragen, die Datei bzw. das Dokument ausdrucken und unterschreiben. Legen Sie anschließend die Dokumente in der Maschinendokumentation ab.

Im Idealfall haben Sie in der Lebenshistorie dieser Maschine mehrfach ein derartiges Bewertungsformular abgelegt und damit bestätigt, dass es sich beispielsweise um keine 'Wesentliche Veränderung' handelt und dementsprechend keine CE-Kennzeichnung durchgeführt werden muss.

3.4 Was passiert, wenn ich die Maschine wesentlich verändert habe?

In diesem Fall müssen Sie die Herstellerpflichten erfüllen.

Demnach müssen Sie sicherstellen, dass sie in jedem Fall bei der Maschine die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der Maschinenrichtlinie einhalten. Dazu müssen Sie die Durchführung einer Risikobeurteilung auf Basis des ausgewählten Konformitätsbewertungsverfahrens veranlassen. Gegebenenfalls müssen Sie eine Prüfstelle oder ein Prüflabor hinzuziehen.

Weiterhin müssen die vorgeschriebenen technischen Unterlagen, insbesondere die Betriebsanleitung, erstellt oder ergänzt werden. Die in der Risikobeurteilung aufgeführten Warnhinweise zum bestehenden Restrisiko müssen an der Maschine angebracht werden. Stellen Sie abschließend eine EU-Konformitätserklärung aus und bringen Sie die CE-Kennzeichnung an der 'wesentlich veränderten' Maschine an und weisen Sie sich somit als Hersteller aus.


Wichtiger Hinweis:
Man unterscheidet grundsätzlich zwischen der Gefährdungsbeurteilung und der Risikobeurteilung. Eine Gefährdungsbeurteilung ist immer erforderlich! Sie muss nach jeder Veränderung gemäß §3 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) durchgeführt werden.

Sie befasst sich neben der Frage, ob die Maschine sicher ist, auch mit dem Arbeitsplatz z.B. die Beleuchtung der Halle, in der die Maschine aufgestellt ist.

Die Risikobeurteilung hingegen muss bei einer wesentlichen Veränderung, auf Basis der Maschinenrichtlinien, durchgeführt werden.

Dirk-Leitsch-Kontakt

"Gerne unterstütze ich Sie bei der Bewertung, ob es sich bei Ihrem Umbau um eine wesentliche Veränderung handelt oder bei der anschließenden CE-Kennzeichnung Ihrer Maschine."

Dirk Leitsch

Ihr Experte für CE-Kennzeichnung und Risikobeurteilung von Maschinen.

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