CE-Kennzeichnung in der Schweiz

CE-Kennzeichnung in der Schweiz

In diesem Beitrag erfahren Sie, was bei der CE-Kennzeichnung in der Schweiz zu beachten ist. Sie erhalten die notwendigen Informationen, um zu entscheiden, ob Sie das schweizerische Konformitätskennzeichen oder die besser die CE-Kennzeichnung verwenden.

1. Benötige ich eine CE-Kennzeichnung in der Schweiz?

Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist eine Richtlinie der Europäischen Union. Da die Schweiz nicht zur EU gehört, gelten dort auch die EU-Richtlinien nicht.

Es wurde aber ein Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen geschlossen. Dieses Abkommen ist am 1. Juli 2002 in Kraft getreten. Mit diesem Abkommen sollen technische Handelshemmnisse zwischen der Schweiz und der EU abgebaut werden.

Die die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG wurde in der Schweiz mit der Verordnung über die Sicherheit von Maschinen (Maschinenverordnung, MaschV) umgesetzt.

In der Schweiz ist genauso wie in der EU, ein Konformitätsbewertungsverfahren notwendig. Der wesentliche Unterschied zur EU besteht darin, dass nach dem Bewertungsverfahren keine CE-Kennzeichnung an der Maschine innerhalb der Schweiz angebracht werden muss. Es kann auch das Schweizer Konformitätszeichen verwendet werden.

Das CE-Zeichen ist ein europäisches Zeichen, die CE-Kennzeichnung wird in der Schweiz daher nicht verlangt. Durch das Handelsabkommen wird es aber innerhalb der Schweiz anerkannt. Damit hat der schweizerische Hersteller die Wahl, ob er das Schweizer Konformitätskennzeichen oder die europäische CE-Kennzeichnung anbringt.

Werden Maschinen von der Schweiz in die EU exportiert, müssen diese die CE-Kennzeichnung tragen.

Dirk-Leitsch-Kontakt

"Tipp: Wenn Sie Ihre Maschinen innerhalb der Schweiz und innerhalb der EU verkaufen (Inverkehrbringen), ist es einfacher die Maschinen mit einer CE-Kennzeichnung zu versehen."

2. Ein Konformitätsbewertungsverfahren ist auch in der Schweiz erforderlich

Unabhängig davon, ob Sie eine CE-Kennzeichnung anbringen oder nicht, ein Konformitätsbewertungsverfahren ist in jedem Fall auch in der Schweiz erforderlich. In dem Konformitätsbewertungsverfahren prüfen Sie, ob Ihre Maschine mit allen Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der Schweizer Maschinenverordnung übereinstimmt, also „konform ist“.

Gerne kann ich Sie bei dem Konformitätsbewertungsverfahren unterstützen. Hier können Sie eine Anfrage stellen.

3. Die Unterschiede zwischen der Schweizer- und der EU-Gesetzgebung

Die wesentlichen Unterschiede zwischen der Schweiz und der EU im Hinblick auf die Maschinensicherheit habe ich in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst:

Unterschied Maschinenverordnung Schweiz mit Maschinenrichtlinie

4. Achtung: In der Schweiz sind zwei „Risikobeurteilungen“ notwendig!

Bei den Begrifflichkeiten kann es schnell zu Missverständnissen kommen. In Deutschland erstellt der Maschinenhersteller eine Risikobeurteilung nach Maschinenrichtlinie. Der spätere Betreiber der Maschine muss seinen Mitarbeitern einen sicheren Arbeitsplatz zur Verfügung stellen. Dafür muss er noch eine Gefährdungsbeurteilung nach der deutschen Betriebssicherheitsverordnung erstellen.

In der Schweiz erstellt der Maschinenhersteller ebenfalls eine Risikobeurteilung nach der schweizerischen Maschinenverordnung. Der spätere Betreiber in der Schweiz erstellt im Sinne des Arbeitsschutzes eine Risikobeurteilung nach EKAS 6508.

Zum Verdeutlichen des Unterschiedes habe ich die nachfolgende Tabelle erstellt:

Unterschied Risikobeurteilung Schweiz Gefährdungsbeurteilung

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5. Schweizerisches Konformitätskennzeichen

Das schweizerische Konformitätskennzeichen setzt sich aus den zwei großen lateinischen Buchstaben «C» und «H» zusammen. Die Buchstaben müssen elliptisch angebracht werden; die Hauptachse der Ellipse ist horizontal.

Bei einer Vergrößerung des Konformitätskennzeichens müssen seine Proportionen beibehalten werden.

Die Mindestgrößen betragen:
Höhe der Ellipse 7,2 mm
Breite der Ellipse 11 mm
Höhe der Buchstaben 5 mm
Breite der Buchstaben 2,5 mm
Durchmesser des Strichs 0,6 mm

Dirk-Leitsch-Kontakt

"Gerne unterstütze ich Sie bei der CE-Kennzeichnung Ihrer Maschine, unabhängig davon, ob Sie diese in der Schweiz oder der EU verkaufen."

Dirk Leitsch

Ihr Experte für CE-Kennzeichnung und Risikobeurteilung von Maschinen.

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