CE-Kennzeichnung von Trocknern und Öfen: Fünf typische Fehler vermeiden und rechtssicher umsetzen
Die CE-Kennzeichnung von Trocknern und Öfen ist ein komplexer Prozess, bei dem Hersteller und Betreiber häufig dieselben Fehler machen. In diesem Artikel zeige ich, wie sich diese typischen Fehler vermeiden lassen und welche Normen, Bewertungen und Schutzmaßnahmen notwendig sind, um eine rechtssichere CE-Kennzeichnung zu erreichen.

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1. Falsche Einordnung der Anlage
Ein häufiger Ausgangsfehler bei der CE-Kennzeichnung von Trocknern und Öfen ist die falsche Einordnung der Anlage. Bevor mit der Konformitätsbewertung begonnen wird, muss klar festgelegt sein, um welchen Anlagentyp es sich handelt. Diese Einordnung bestimmt, welche Richtlinien und Normen anzuwenden sind.
1.1 Bedeutung der richtigen Klassifizierung
Die Einordnung ist entscheidend, weil sie die Sicherheitsanforderungen, Prüfpflichten und technischen Nachweise festlegt. Wird ein Trockner beispielsweise fälschlicherweise als einfache elektrische Heizkammer behandelt, obwohl er tatsächlich als industrielle Thermoprozessanlage einzustufen ist, führt dies zu erheblichen Abweichungen in der Sicherheitsbewertung. Das Ergebnis ist eine unvollständige oder ungültige CE-Kennzeichnung.
1.2 Unterschiede zwischen industriellen Thermoprozessanlagen und Trocknern für brennbare Stoffe
Industrielle Thermoprozessanlagen sind häufig gasbeheizte Systeme, bei denen hohe Temperaturen und sicherheitskritische Brennprozesse auftreten. Typische Beispiele sind Härteöfen, Nitrieröfen oder Anlassöfen, die nach EN 746-1 ausgelegt werden müssen.
Trockner und Öfen, in denen brennbare oder explosionsfähige Stoffe freigesetzt werden, z.B. Lösungsmittel aus beschichteten Materialien, unterliegen dagegen der Norm EN 1539:2015 „Trockner und Öfen – Sicherheitstechnische Anforderungen, in denen brennbare Stoffe freigesetzt werden“.
Eine fehlerhafte Einordnung führt dazu, dass falsche Schutzziele berücksichtigt und sicherheitsrelevante Anforderungen übersehen werden.
1.3 Relevante Normen: EN 746-1 und EN 1539 im Vergleich
Die EN 746-1:2020 „Industrielle Thermoprozessanlagen – Teil 1: Allgemeine Sicherheitsanforderungen für thermische Verfahren“ regelt u. a. die Anforderungen an Feuerungssysteme, Brennstoffzufuhr, Temperaturüberwachung und Notabschaltung.
Die EN 1539 hingegen behandelt den Umgang mit brennbaren Gasen und Dämpfen, die beim Trocknungsprozess entstehen. Sie fordert z. B. eine kontrollierte Abluftführung, Temperaturbegrenzung und Explosionsschutzmaßnahmen.
Die korrekte Normenwahl ist somit die Grundlage für die CE-Konformität.
2. Explosionsfähige Atmosphäre und toxische Gefahren nicht ausreichend bewertet
Ein weiterer häufiger Fehler besteht darin, die Risiken durch explosionsfähige Atmosphären und toxische Stoffe nicht ausreichend zu bewerten. Beide Gefährdungen treten oft gleichzeitig auf und erfordern eine abgestimmte Sicherheitsstrategie.
2.1 Zusammenhang zwischen Explosions- und Toxizitätsrisiken
Wenn in einem Trockner oder Ofen brennbare Gase oder Dämpfe auftreten, sind diese häufig auch toxisch. Deshalb müssen die Gefährdungen gemeinsam betrachtet werden. Eine unvollständige Bewertung führt dazu, dass Schutzmaßnahmen unzureichend ausgelegt werden oder sich gegenseitig aufheben.
2.2 Zoneneinteilung und Bewertung kritischer Gemische
Für Trockner mit brennbaren Stoffen ist eine Zoneneinteilung nach EN 60079-10-1 erforderlich. Dabei wird festgelegt, in welchen Bereichen explosionsfähige Atmosphären entstehen können. Ergänzend müssen toxische Emissionen gemäß Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) bewertet werden.
Entscheidend ist, die Bildung gefährlicher Gemische zu verhindern, z.B. durch ausreichende Spülung, kontrollierte Abluftführung oder Temperaturüberwachung.
2.3 Schutzmaßnahmen für Trockner mit lösungsmittelhaltigen Stoffen
Trockner, in denen Lösungsmittel freigesetzt werden, benötigen spezielle Explosionsschutzmaßnahmen. Dazu zählen die Begrenzung der Lösemittelkonzentration, die Vermeidung von Zündquellen sowie Temperaturüberwachungssysteme mit Sicherheitsabschaltung.
Zusätzlich ist zu prüfen, ob toxische Stoffe an den Ofenaustritten auftreten und welche zusätzlichen Schutzmaßnahmen erforderlich sind, z. B. Absaugung oder Gasdetektion. Beide Gefährdungen müssen synchron bewertet werden, um sowohl Explosionsschutz als auch Personensicherheit zu gewährleisten.
3. Energieversorgung und Notfallmaßnahmen unvollständig berücksichtigt
Ein dritter typischer Fehler ist die unzureichende Berücksichtigung der Energieversorgung. Dabei geht es nicht nur um die Hauptenergiequelle wie Gas oder Strom, sondern auch um Hilfs- und Sicherheitssysteme, die für den sicheren Betrieb erforderlich sind.
3.1 Risiken bei Gas- und Elektroheizsystemen
Die Anforderungen unterscheiden sich deutlich zwischen gas- und elektrisch beheizten Systemen. Bei Gasbetrieb muss die Brennstoffzufuhr sicher überwacht und im Störungsfall zuverlässig abgeschaltet werden. Bei elektrischen Heizsystemen liegt der Fokus auf Überhitzungsschutz und ausreichender Wärmeabfuhr. In beiden Fällen ist sicherzustellen, dass keine gefährlichen Zustände entstehen, wenn die Energiezufuhr unterbrochen wird.
3.2 Bewertung aller Betriebs- und Störungsarten
In der Risikobeurteilung müssen sämtliche Betriebszustände und Störungen berücksichtigt werden, auch seltene Szenarien wie der Ausfall von Transportsystemen oder Lüftern. Wenn beispielsweise eine Bahnware im Trockner stehen bleibt, kann sie überhitzen und entzünden. Eine saubere Bewertung dieser Situationen ist zwingend erforderlich.
3.3 Maßnahmen zur sicheren Energieversorgung (USV, Notkamin, Notlüfter)
Zur Vermeidung kritischer Zustände sollten Notfallmaßnahmen vorgesehen werden. Dazu gehören unterbrechungsfreie Stromversorgungen (USV) für Lüftungssysteme, Notlüfter oder Notkamine für die sichere Ableitung von Abgasen, wenn eine Abgasbehandlungsanlage ausfällt. Diese Maßnahmen sind Bestandteil einer vollständigen Sicherheitsstrategie und müssen dokumentiert und geprüft werden.
4. Fehlende Berücksichtigung der Schnittstellen zu anderen Anlagen
Ein weiterer häufiger Fehler bei der CE-Kennzeichnung von Trocknern und Öfen betrifft die unzureichende Bewertung von Schnittstellen. Diese betreffen sowohl die technische Anbindung an andere Anlagen als auch die Bedienungsschnittstellen, an denen Mitarbeitende mit dem System interagieren.
4.1 Sichere Abgasführung und Materialhandling
Die Abgasführung ist eine sicherheitskritische Schnittstelle. Hersteller dürfen den Ofen nicht einfach mit einem Abgasflansch ausliefern und die Verantwortung für die Ableitung dem Betreiber überlassen. Bereits in der Konstruktion muss berücksichtigt werden, wie die Abgase sicher abgeführt und gegebenenfalls in eine Abgasbehandlungsanlage integriert werden.
Ebenso wichtig ist das Materialhandling. Wie gelangt das Material in den Trockner und wie wird es entnommen? Hier können bereits vor oder nach dem Trocknungsprozess gefährliche Emissionen auftreten. Diese Übergabepunkte müssen sicher gestaltet und in der Risikobeurteilung berücksichtigt werden.
4.2 Anforderungen an Übergabepunkte und Türen
Besondere Aufmerksamkeit gilt den Türen oder Öffnungen von Kammeröfen. Es ist zu bewerten, wann und unter welchen Bedingungen eine Tür geöffnet werden darf. Eine temperaturabhängige Zuhaltung oder sicherheitsgerichtete Entriegelung kann notwendig sein, um Mitarbeiter vor Verbrennungen oder Gasexposition zu schützen.
Bei Durchlauftrocknern muss der Materialein- und -austrag so gestaltet sein, dass keine explosionsfähigen oder toxischen Gase in die Umgebung gelangen.
4.3 Unterschiede zwischen Durchlauftrockner und Kammertrockner
Durchlauftrockner ermöglichen eine kontinuierliche Materialführung, während Kammertrockner chargenweise betrieben werden. In beiden Fällen unterscheiden sich die sicherheitstechnischen Anforderungen erheblich. Bei Kammertrocknern ist beispielsweise sicherzustellen, dass das Material erst nach vollständiger Belüftung entnommen werden darf. Diese Unterscheidung ist für die CE-Kennzeichnung zwingend relevant.
5. Typische Gefahrenquellen werden unterschätzt
Viele Hersteller und Integratoren unterschätzen typische Gefahrenquellen, weil sie im täglichen Umgang mit den Anlagen routiniert sind. Genau hier entstehen jedoch die meisten sicherheitsrelevanten Lücken.
5.1 Zugangssicherung und Temperaturüberwachung
Eine ungesicherte Zugangstür während des Betriebs stellt ein erhebliches Risiko dar. Je nach Prozess kann eine elektrische, mechanische oder temperaturabhängige Verriegelung erforderlich sein. Auch die Temperaturüberwachung muss sicherheitsgerichtet ausgelegt sein. Eine zu späte Abschaltung kann zu Überhitzung, Brand oder Explosion führen.
5.2 Überhitzung, Explosion und unzureichende Sicherheitsabschaltungen
Ein häufiger Mangel ist das Fehlen von Temperaturbegrenzungen oder die fehlerhafte Kalibrierung von Messsystemen. Wird beispielsweise eine Temperaturabschaltung nicht regelmäßig geprüft, kann sie bei falscher Messung deutlich später reagieren als vorgesehen. In der Praxis entstehen daraus Brände oder Explosionsereignisse.
Die EN 746-2 schreibt deshalb vor, dass sicherheitsrelevante Temperaturüberwachungen regelmäßig geprüft und dokumentiert werden müssen.
5.3 Bewertung von Gefahrstoffen und Abgasen
Eine lückenhafte Bewertung von Gefahrstoffen führt häufig dazu, dass toxische Gase unbemerkt austreten oder nicht ausreichend abgeführt werden. Daher ist eine kontinuierliche Überwachung der Abgaszusammensetzung sinnvoll. Bei bestimmten Prozessen ist eine Gasdetektion Pflicht, um gefährliche Konzentrationen rechtzeitig zu erkennen.
Alle Maßnahmen zur Erkennung, Ableitung und Behandlung gefährlicher Abgase müssen Teil der CE-Dokumentation sein.
6. Fazit: Vollständige Risikobeurteilung und Nachweise sind entscheidend
Die häufigsten Fehler bei der CE-Kennzeichnung von Trocknern und Öfen entstehen durch unvollständige Risikobeurteilungen und unklare Nachweise. Hersteller und Betreiber sollten alle relevanten Normen prüfen und ihre technischen Unterlagen so gestalten, dass jede sicherheitsrelevante Maßnahme nachvollziehbar dokumentiert ist.
6.1 Relevante Normen und Prüfanforderungen
Zu den wichtigsten Normen gehören die EN 746-1 und EN 1539, ergänzt durch die EN 60204-1 „Sicherheit von Maschinen – Elektrische Ausrüstung von Maschinen“ und die EN ISO 12100 „Sicherheit von Maschinen – Allgemeine Gestaltungsleitsätze – Risikobeurteilung und Risikominderung“.
Alle Prüfungen, insbesondere Temperaturabschaltungen, Explosionsschutzmaßnahmen und Energieversorgung, müssen nachweislich getestet werden.
6.2 Dokumentation und Nachweisführung
Die technische Dokumentation ist das Herzstück der CE-Kennzeichnung. Sie muss alle Nachweise enthalten, dass die Sicherheitsfunktionen geprüft und funktionstüchtig sind. Dazu zählen Prüfprotokolle, Schaltpläne, Sicherheitsbewertungen und Wartungsanweisungen. Eine unvollständige Dokumentation gilt rechtlich als fehlende Konformität.
6.3 Unterstützung bei der CE-Kennzeichnung
Wir unterstützen Hersteller und Betreiber bei der normgerechten und rechtssicheren CE-Kennzeichnung von Trocknern und Öfen. Gemeinsam analysieren wir die Anlagentypen, bewerten die Gefährdungen und dokumentieren alle Schutzmaßnahmen. So entsteht eine prüffähige, vollständige CE-Dokumentation.
"Lassen Sie uns prüfen, ob Sie die Herstellerhaftung übernommen haben und leiten Sie die notwendigen Schritte ein, um Ihre Sorgfaltspflicht zu erfüllen."
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