Konformitätserklärung erstellen: Diese 5 Fehler kosten Vertrauen, Zeit und Geld

Wer eine Konformitätserklärung erstellen will, muss die formalen und inhaltlichen Anforderungen genau kennen. In diesem Fachartikel zeige ich fünf typische Fehler aus meiner Beratungspraxis und wie sie sich vermeiden lassen.

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Mehr Informationen1. Warum es so wichtig ist, eine korrekte Konformitätserklärung zu erstellen
1.1 Haftungsrisiken und Vertrauensverlust durch eine fehlerhafte Konformitätserklärung
In vielen Projekten sehen wir Konformitätserklärungen, die gravierende formale und inhaltliche Mängel aufweisen. Was auf den ersten Blick nach einem bloßen Papierfehler aussieht, kann juristische und wirtschaftliche Folgen nach sich ziehen. Wer eine Konformitätserklärung erstellt, übernimmt Verantwortung. Wird dabei nicht sorgfältig gearbeitet, riskiert der Hersteller im schlimmsten Fall die persönliche Haftung. Besonders kritisch wird es, wenn die Erklärung nachweislich falsch ist oder mit den tatsächlichen technischen Gegebenheiten der Maschine nicht übereinstimmt.
1.2 Marktaufsicht, Wettbewerber und Kunden: Wer die Dokumentation prüft und was das bedeutet
Fehler in der Konformitätserklärung bleiben selten unentdeckt. Wettbewerber, Berufsgenossenschaften oder sogar Kunden mit technischem Hintergrund erkennen formale Schwächen oft auf den ersten Blick. In meiner Praxis habe ich erlebt, dass solche Mängel gezielt zur Anzeige bei der Marktaufsicht genutzt wurden. Auch das Vertrauen des Käufers geht schnell verloren, wenn er erkennt, dass die Dokumentation seiner neuen Maschine nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
2. Die 5 häufigsten Fehler beim Erstellen einer Konformitätserklärung
2.1 Falsche Sprache: Warum die Konformitätserklärung in die Sprache des Verwendungslandes gestaltet sein muss
Eine der häufigsten und zugleich simpelsten Fehlerquellen ist die Sprache. Die Konformitätserklärung muss in der Amtssprache des Landes vorliegen, in dem die Maschine eingesetzt wird. Liefere ich eine Maschine nach Spanien, muss die Erklärung in Spanisch beigefügt sein. Importiere ich eine Maschine aus Frankreich nach Deutschland, wird eine deutsche Version erforderlich. Diese Pflicht ist eindeutig geregelt und wird oft nicht erfüllt, was mit entsprechenden Konsequenzen verbunden ist.
2.2 Formelle Mängel: Fehlende Angaben, Unterschrift oder abweichende Maschinendaten
Typische formelle Fehler sind fehlende Unterschriften, unvollständige Firmenadressen oder das Fehlen eines Bevollmächtigten für die technische Dokumentation. Besonders problematisch ist es, wenn die Maschinenbezeichnung oder Seriennummer in der Konformitätserklärung nicht mit dem Typenschild der Maschine übereinstimmt. Auch das Baujahr der Maschine und das Datum der Unterzeichnung müssen zusammenpassen, sonst kann die gesamte Konformitätserklärung angezweifelt werden.
2.3 Veraltete Normen oder fehlende Datumsangaben: Unsicherheiten bei der Normenverwendung
Ich sehe regelmäßig, dass in Konformitätserklärungen veraltete Normen genannt werden. Ein Klassiker ist die EN 349, die längst durch die EN ISO 13854 ersetzt wurde. Noch gravierender wird es, wenn Normen ohne Ausgabedatum aufgeführt werden. In diesem Fall wird stillschweigend zugesagt, dass alle künftigen Ausgaben dieser Norm automatisch eingehalten werden, was jedoch ein unkalkulierbares Risiko darstellt.
2.4 Falsche oder unvollständige Richtlinien: Maschinenrichtlinie, EMV, Outdoor – was wirklich zählt
Es genügt nicht, einfach die Maschinenrichtlinie zu nennen. Je nach Produktart müssen weitere Richtlinien berücksichtigt werden, z.B. die EMV-Richtlinie, die Druckgeräterichtlinie oder die Outdoor-Richtlinie. Besonders kritisch ist es, wenn widersprüchliche Richtlinien gleichzeitig genannt werden. Die Maschinenrichtlinie schließt etwa die Anwendung der Niederspannungsrichtlinie explizit aus, wenn beide greifen könnten.
2.5 Notifizierte Stelle vergessen: Wenn bei der Konformitätserklärung externe Mitwirkung vorgeschrieben ist
Für bestimmte Maschinenkategorien, z. B. Kettensägen, Hebebühnen oder Pressen, ist die Mitwirkung einer notifizierten Stelle erforderlich. Wird diese nicht eingebunden oder auf der Konformitätserklärung nicht genannt, ist das Konformitätsverfahren nicht abgeschlossen. In diesen Fällen ist die Erklärung ungültig, mit allen rechtlichen Konsequenzen.
3. Konformitätserklärung rechtssicher mit Checklisten und Vorlagen erstellen
3.1 Wie eine professionelle Checkliste hilft, typische Fehler zu vermeiden
Ich nutze in meiner Beratung eine selbst entwickelte Checkliste, um Konformitätserklärungen systematisch zu prüfen. Diese enthält alle typischen Fehlerquellen und lässt sich in wenigen Minuten durchgehen. So lassen sich viele der oben genannten Risiken bereits im Vorfeld vermeiden.
3.2 Unterschied Einbauerklärung vs. Konformitätserklärung: Wann was erforderlich ist
Ein häufiger Irrtum: Viele Hersteller verwechseln die Konformitätserklärung mit der Einbauerklärung. Letztere wird nur bei unvollständigen Maschinen verwendet, also solchen, die noch nicht für sich allein funktionsfähig sind. Eine falsche Einstufung führt schnell zu falschen Konformitätsverfahren und entsprechend falschen Dokumentationen.
3.3 Praxisressourcen: Kostenlose Muster und Informationen zur CE-Kennzeichnung
In unserer CE-Bibliothek stellen wir kostenlose Muster-Konformitätserklärungen und eine ausführliche Checkliste zur Verfügung. Wer regelmäßig Konformitätserklärungen erstellen muss, spart damit nicht nur Zeit, sondern reduziert auch das Risiko von Beanstandungen durch Behörden oder Kunden erheblich.
4. Fazit: Konformitätserklärung erstellen ohne Risiko und mit System und Fachkenntnis
Wer eine Konformitätserklärung erstellen möchte, muss nicht nur die rechtlichen Grundlagen kennen, sondern auch typische Fehlerquellen gezielt vermeiden. In meiner Beratungspraxis begegnen mir regelmäßig unvollständige oder fehlerhafte Erklärungen, mit teils erheblichen Folgen für Hersteller und Betreiber. Eine fehlerfreie Konformitätserklärung ist kein Bürokratieakt, sondern ein zentrales Dokument der Produktsicherheit.
Mit Checklisten, Mustervorlagen und einer sauberen Dokumentationspraxis lassen sich die meisten Probleme bereits im Vorfeld vermeiden. Wer intern keine ausreichende CE-Kompetenz hat, sollte sich fachkundig unterstützen lassen, bevor es zur Prüfung durch die Marktaufsicht kommt.
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