Rechtssichere CE-Kennzeichnung für Bestandsmaschinen – Drei Schritte zur CE-Konformität von Altmaschinen

Die CE-Kennzeichnung von Bestandsmaschinen ist ein komplexes Thema, das viele Betreiber und Hersteller vor rechtliche und technische Herausforderungen stellt. In diesem Fachartikel zeige ich, wie alte Maschinen systematisch bewertet, auf ihre Konformität überprüft und durch gezielte Maßnahmen rechtssicher betrieben werden können. Anhand unseres dreistufigen Vorgehens erläutere ich, wie Sie Schritt für Schritt zur CE-konformen Bestandsmaschine gelangen und typische Fehler vermeiden.

Dirk Leitsch
Dirk Leitsch

Ihr Experte für die CE-Kennzeichnung von Maschinen und Produktionsanlagen.

"Gerne können wir Sie bei der CE-Kennzeichnung Ihrer Maschine oder Produktionsanlage unterstützen."

1. Warum die CE-Kennzeichnung bei Bestandsmaschinen oft zum Problem wird

Viele Maschinen, die bereits seit Jahren oder Jahrzehnten in Betrieb sind, entsprechen nicht mehr dem heutigen Stand der Technik oder wurden mehrfach verändert. Diese Bestandsmaschinen stellen Betreiber regelmäßig vor die Frage, ob die ursprüngliche CE-Kennzeichnung noch gültig ist oder ob eine neue Bewertung erforderlich wird.

In der Praxis zeigt sich häufig, dass alte Maschinen im Laufe der Zeit umgebaut, modernisiert oder erweitert wurden. Dabei wird die rechtliche Bedeutung dieser Änderungen oft unterschätzt. Jede Veränderung kann Auswirkungen auf die CE-Konformität haben, insbesondere dann, wenn neue Bauteile, Steuerungen oder sicherheitsrelevante Funktionen integriert werden.

1.1 Typische Veränderungen an Bestandsmaschinen

Zu den häufigsten Veränderungen gehören der Austausch veralteter Steuerungen, das Hinzufügen neuer Komponenten wie Handlingsysteme, Drehtische oder Robotikmodule sowie der Umbau mechanischer Baugruppen. Auch Standortverlagerungen, etwa von einer Halle in eine andere, können sicherheitstechnische Auswirkungen haben, wenn sich dadurch Schnittstellen, Verkettungen oder das Umfeld der Maschine ändern.

Solche Eingriffe führen dazu, dass sich das Sicherheitsniveau der Maschine verändert. Wird beispielsweise eine übergeordnete Sicherheitssteuerung eingeführt, entsteht eine Gesamtheit von Maschinen. In diesen Fällen ist zu prüfen, ob die ursprüngliche CE-Kennzeichnung noch gültig ist oder ob ein neues Konformitätsbewertungsverfahren erforderlich wird.

1.2 Verlust der ursprünglichen CE-Konformität

Viele Betreiber gehen davon aus, dass eine Maschine, die einmal CE-gekennzeichnet wurde, dauerhaft als konform gilt. Das ist jedoch ein häufiger Irrtum. Wird eine Maschine wesentlich verändert, verliert sie ihre ursprüngliche CE-Konformität. Sie gilt dann als „neue Maschine“ im Sinne der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.

Besonders problematisch sind Fälle, in denen Bestandsmaschinen nie eine CE-Kennzeichnung besaßen, z.B. weil sie vor 1995 hergestellt wurden. Irgendwann sind die Maschinen so weit von dem Stand der Technik entfernt, dass eine Anpassung zur Sicherstellung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen erforderlich ist.

Diese Maschinen müssen gesondert bewertet werden. Auch hier besteht häufig Handlungsbedarf, wenn sie weiterhin sicher im Produktionsprozess eingesetzt werden sollen.

1.3 Rechtliche Risiken für Betreiber und Hersteller

Das Fehlen oder der Verlust der CE-Kennzeichnung kann erhebliche rechtliche Konsequenzen haben. Betreiber tragen die Verantwortung für die Sicherheit der eingesetzten Maschinen. Kommt es zu einem Unfall, können Bußgelder, Haftungsansprüche oder sogar strafrechtliche Folgen drohen.

Hersteller, die Altmaschinen umbauen oder modernisieren, müssen sicherstellen, dass ihre Arbeiten nicht zu einer wesentlichen Veränderung im Sinne der Maschinenrichtlinie führen oder, wenn dies der Fall ist, dass eine neue Konformitätsbewertung durchgeführt wird.

2. Drei Schritte zur rechtssicheren CE-Kennzeichnung

Um Bestandsmaschinen rechtssicher zu betreiben, empfiehlt sich ein strukturiertes Vorgehen in drei Schritten. Dieses Vorgehen ermöglicht es, den Ist-Zustand präzise zu erfassen, notwendige Maßnahmen zu planen und die CE-Konformität fachgerecht herzustellen.

2.1 Systematische Erfassung des Ist-Zustands

Am Beginn steht immer eine detaillierte Erfassung des Ist-Zustandes. Dabei wird dokumentiert, in welchem technischen Zustand sich die Maschine befindet, welches Baujahr sie hat und ob eine CE-Kennzeichnung vorhanden ist.

Für Maschinen, die vor 1995 gebaut wurden, existiert in der Regel keine CE-Kennzeichnung, da die Maschinenrichtlinie erst ab diesem Zeitpunkt in Kraft trat. Das bedeutet jedoch nicht, dass diese Maschinen automatisch sicher sind. Deshalb müssen auch sie auf sicherheitstechnische Mängel geprüft werden.

Zusätzlich werden im Rahmen der Erfassung des Ist-Zustandes die vorhandene technische Dokumentation und alle Umbauten überprüft. Dazu gehören unter anderem:

  • Risikobeurteilung
  • Betriebsanleitung
  • Schaltpläne
  • Einbauerklärung oder Konformitätserklärung
  • Typenschilder und Sicherheitskennzeichnungen
Diese Bestandsaufnahme bildet die Grundlage für alle weiteren Schritte.


2.2 Bewertung und Maßnahmenplanung für den Sollzustand

Im zweiten Schritt wird auf Basis der gesammelten Informationen bewertet, welche Maßnahmen erforderlich sind, um die Maschine in einen CE-konformen Sollzustand zu versetzen.

Dazu gehört die Klärung zentraler Fragen:

Liegt eine wesentliche Veränderung im Sinne der Maschinenrichtlinie vor?
Muss eine neue CE-Kennzeichnung durchgeführt werden, da eine Maschine hergestellt wurde?
Handelt es sich um eine Gesamtheit von Maschinen, die gemeinsam bewertet werden müssen?

Aus diesen Erkenntnissen wird ein Maßnahmenplan erstellt, der die einzelnen Schritte zur Herstellung der CE-Konformität festlegt.

2.3 Umsetzung, Dokumentation und CE-Kennzeichnung

Im dritten Schritt werden die festgelegten Maßnahmen umgesetzt und dokumentiert. Dazu kann gehören, dass sicherheitsrelevante Bauteile nachgerüstet, elektrische Schaltpläne ergänzt oder Betriebsanleitungen aktualisiert werden.

Wenn erforderlich, wird ein neues Konformitätsbewertungsverfahren nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG durchgeführt. Nach Abschluss dieses Prozesses wird das Typenschild mit der CE-Kennzeichnung angebracht und die Konformitätserklärung erstellt oder bewusst weggelassen, wenn keine neue Bewertung notwendig ist.

3. Praxis und Empfehlungen aus dem CE-Alltag

Die rechtssichere CE-Kennzeichnung von Bestandsmaschinen ist kein rein theoretischer Vorgang, sondern tägliche Praxis in vielen Betrieben. In der Umsetzung zeigt sich jedoch immer wieder, dass bestimmte Fehler und Missverständnisse zu Problemen führen.

3.1 Typische Fehler und Missverständnisse aus der Praxis

Ein häufiger Fehler besteht darin, dass Betreiber Umbauten vornehmen, ohne zuvor zu prüfen, ob diese Änderungen die CE-Konformität beeinflussen. Wird beispielsweise eine neue Steuerung eingebaut, weil Ersatzteile für die alte nicht mehr verfügbar sind, kann dies bereits eine wesentliche Veränderung darstellen. Auch der Zusammenschluss mehrerer Maschinen über ein gemeinsames Steuerungssystem führt oft zu neuen Gefährdungen, die bewertet werden müssen.

In vielen Fällen fehlt zudem die vollständige technische Dokumentation. Ohne Risikobeurteilung, Betriebsanleitung und Schaltpläne lässt sich die Sicherheit einer Maschine jedoch nicht nachvollziehbar belegen. Das kann im Schadensfall erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

3.2 Wann eine neue CE-Kennzeichnung erforderlich ist

Ob eine Maschine neu zu kennzeichnen ist, hängt davon ab, ob durch Umbauten oder Erweiterungen eine wesentliche Veränderung entstanden ist. Eine solche liegt immer dann vor, wenn neue Gefährdungen oder Risiken entstehen, für die die vorhandenen Schutzmaßnahmen nicht ausreichend sind.

Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG definiert zwar keine feste Grenze, jedoch geben Leitfäden und Interpretationspapiere eine Orientierung. Wird die Maschine beispielsweise mit neuen Funktionen versehen oder in eine neue Gesamtheit eingebunden, muss in der Regel eine erneute Konformitätsbewertung durchgeführt werden.

Ich empfehle, jede Änderung im Vorfeld zu dokumentieren und zu prüfen, ob sie sicherheitstechnische Auswirkungen hat. Auf dieser Basis kann entschieden werden, ob die ursprüngliche CE-Kennzeichnung bestehen bleibt oder ein neues Verfahren notwendig wird.

3.3 Warum eine vollständige Dokumentation entscheidend ist

Die technische Dokumentation ist das Fundament der CE-Konformität. Sie dient nicht nur als Nachweis gegenüber Behörden, sondern auch als Absicherung für Hersteller und Betreiber. Eine vollständige Dokumentation umfasst alle relevanten Unterlagen, darunter:

  • Risikobeurteilung nach DIN EN ISO 12100 – Sicherheit von Maschinen: Risikobeurteilung und Risikominderung
  • Schalt- und Stromlaufpläne
  • Betriebsanleitung mit sicherheitsrelevanten Hinweisen
  • Konformitätserklärung oder Einbauerklärung
  • Nachweis über Prüfungen, Messungen und Bewertungen

Fehlt nur ein wichtiges Dokument, ist der Nachweis der CE-Konformität lückenhaft. Ich empfehle, Dokumentationen regelmäßig zu prüfen und bei Umbauten oder Modernisierungen zu aktualisieren.

4. Fazit: Rechtssicherheit und Verantwortung bei Bestandsmaschinen

Die CE-Kennzeichnung von Bestandsmaschinen erfordert technisches Wissen, normatives Verständnis und eine systematische Vorgehensweise. Jede Veränderung einer Maschine kann die ursprüngliche Konformität beeinflussen. Wer die drei Schritte

  • Ist-Zustand erfassen
  • Soll-Zustand definieren
  • Maßnahmen umsetzen

konsequent anwendet, schafft die Grundlage für einen sicheren und gesetzeskonformen Betrieb.

Ich sehe in der Praxis immer wieder, dass Unternehmen die CE-Kennzeichnung erst dann prüfen, wenn Umbauten bereits erfolgt sind. Dabei ist es deutlich effizienter und rechtssicherer, diesen Schritt bereits in der Planungsphase zu berücksichtigen. Damit vermeiden Sie später kostspielige Umbauten und Nachbesserungen.

Ein klar strukturierter Prozess spart nicht nur Zeit, sondern verhindert auch Haftungsrisiken. Am Ende steht eine Maschine, die nicht nur technisch sicher, sondern auch rechtlich abgesichert betrieben werden kann.

Wenn Sie Unterstützung bei der rechtssicheren CE-Kennzeichnung Ihres Maschinenbestands benötigen oder Altmaschinen mit Neumaschinen kombinieren möchten, kontaktieren Sie uns gerne für ein kostenloses Erstgespräch. Wir prüfen gemeinsam den Ist-Zustand Ihrer Maschinen, erstellen einen Maßnahmenplan und begleiten Sie bis zur vollständigen CE-Konformität.

"Lassen Sie uns prüfen, ob Sie die Herstellerhaftung übernommen haben und leiten Sie die notwendigen Schritte ein, um Ihre Sorgfaltspflicht zu erfüllen."

Dirk Leitsch

Ihr Experte für CE-Kennzeichnung von Maschinen und Anlagen.

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